Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zur Aufstellung der Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 und Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Hennstedt (Biogasanlage) für das Gebiet „westlich der Lindener Straße (K 49) und ca. 300 m nördlich der Gemeindegrenze zu Linden““
Die Gemeinde Hennstedt beabsichtigt die Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 und Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Hennstedt (Biogasanlage) für das Gebiet „westlich der Lindener Straße (K 49) und ca. 300 m nördlich der Gemeindegrenze zu Linden“
Gemäß § 3 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Gemeinde Hennstedt lädt daher alle an der Bauleitplanung Interessierten (hierzu zählen nicht nur Erwachsene sondern auch Kinder und Jugendliche) zu einer öffentlichen Versammlung am
Mittwoch, den 20. März 2024, um 19.00 Uhr,
in den Markttreff „Inne Meern“, Kirchenstraße 7, 25779 Hennstedt,
ein.
Im Rahmen dieser Versammlung wird nach Darlegung der Ziele und Zwecke der Planvorstellungen der Gemeinde Hennstedt allen Interessierten Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Erste Planungsunterlagen können bei dieser Versammlung eingesehen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Bürgerbeteiligung nur einmal durchgeführt wird. Nach entsprechender Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung schließt sich dann das öffentliche Auslegungsverfahren an, in dem ebenfalls Anregungen von jedermann vorgebracht werden können.
Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 5 am 08.03.2024 sowie auf der Internetseite des Amtes KLG Eider – Bürgerservice – Amtliche Bekanntmachungen