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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Feststellungsbescheid Aufrechterhaltung Schutzbereichsanordnung Riese - Hude

Öffentliche Bekanntmachung

Bundesamt für Infrastruktur,

Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum

Baumanagement Kiel

- Schutzbereichbehörde -

24106 Kiel, 26. Februar 2025

Feldstraße 234

Feststellungsbescheid

Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung

Mit Anordnung vom 09. Dezember 2015, BMVg IUD I 6 - Anordnungs-Nr.: I/426 SH wurde ein Gebiet in den Gemeinden

Nordhastedt und Gaushorn,

Kreis Dithmarschen,

Land Schleswig-Holstein,

zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Riese - Heide erklärt.

Aufgrund des § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2, 3 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz; SchBerG) vom 7. Dezember 1956 (BGBL I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BGBL I, 2015, S. 706), wird festgestellt, dass die Voraussetzungen der Anordnung weiterhin vorliegen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz

und Dienstleistungen der Bundeswehr

Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel

- Schutzbereichbehörde -

Feldstraße 234

24106 Kiel

eingelegt werden.

Im Auftrag
Pahlenkemper
Hinweis

Die Begründung für die Feststellung der Aufrechterhaltung des Schutzbereichs kann beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel - Schutzbereichbehörde - Feldstraße 234, 24106 Kiel eingesehen werden.