| Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel - Schutzbereichbehörde - | 24106 Kiel, 26. Februar 2025 Feldstraße 234 |
Mit Anordnung vom 09. Dezember 2015, BMVg IUD I 6 - Anordnungs-Nr.: I/428 SH wurde ein Gebiet in den Gemeinden
Nordhastedt und Gaushorn,
Kreis Dithmarschen,
Land Schleswig-Holstein,
zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Riese - Husum erklärt.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2, 3 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz; SchBerG) vom 7. Dezember 1956 (BGBL I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BGBL I, 2015, S. 706), wird festgestellt, dass die Voraussetzungen der Anordnung weiterhin vorliegen.
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel
- Schutzbereichbehörde -
Feldstraße 234
24106 Kiel
eingelegt werden.
Die Begründung für die Feststellung der Aufrechterhaltung des Schutzbereichs kann beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel - Schutzbereichbehörde - Feldstraße 234, 24106 Kiel eingesehen werden.