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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Amtes KLG Eider für die Gemeinde Süderdorf

Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Süderdorf

Der Landrat des Kreises Dithmarschen hat mit Bescheid vom 27.02.2025, Az.: 221/31 den von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 28.01.2025 als Satzung beschlossenen B-Plan Nr. 2 der Gemeinde Süderdorf für das Gebiet „Grundstücke Lüdersbütteler Straße 7 und 9 sowie auf der gegenüberliegenden Straßenseite in einer Länge von ca. 45 m und einer Tiefe von ca. 45 m", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der B-Plan tritt mit Beginn des ... in Kraft. Dies wird hiermit bekannt gemacht. Der B-Plan tritt mit Beginn des 22.03.2025 in Kraft. Alle Interessierten können den B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärungdazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Dienstgebäude Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-eider.de“ eingestellt.

Beachtliche Verletzungen der in den nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und§ 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt / der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-Plan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der B-Plan-Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Amt / der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Hennstedt, den 07.03.2025

Amt KLG Eider

Der Amtsdirektor

Im Auftrage
Hans Maaßen

Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider – Nr. 6 am 21.03.2025 auf der Internetseite des Amtes KLG Eider unter Amt KLG Eider – amtliche Bekanntmachungen