In der Gemeinde Lunden werden in letzter Zeit vermehrt Ratten gesehen, die dort offenbar günstige Lebensbedingungen finden. Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden.
Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. Somit stellen sie eine Bedrohung und Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.
Bei Rattenbefall ist jeder Grundstückseigentümer gem. § 17 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet, Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. Die Kosten für die Schädlingsbekämpfer trägt der Grundstückseigentümer.
Von großem Nutzen wäre es, wenn Sie mit Ihren umliegenden Nachbarn das Gespräch suchen und die Bekämpfungsmaßnahmen abstimmen, um gemeinsam den Rattenbefall zu bekämpfen.
Bei der Schädlingsbekäm pfung sind einige Dinge zu beachten:
Bei Fragen wenden Sie sich an den Schädlingsbekämpfer Ihres Vertrauens!
Die gezielte Rattenbekämpfung ist sicher eine Möglichkeit und auch häufig notwendig. Aber sie kostet Geld und Zeit. Es ist deshalb besser, nicht nur die Symptome zu bekämpfen, sondern auch die Ursachen.
Also helfen Sie mit:
Helfen Sie mit, werden Sie aktiv. Ohne großen Aufwand können Sie maßgeblich dazu beitragen, das Problem „Ratten“ einzudämmen bzw. dafür zu sorgen, dass es gar nicht erst zum Problem wird.
Vielen Dank!