Auf Grund der §§ 4 und 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung der Gemeinde Hövede vom 26.01.2026 folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der bei der Gemeinde Hövede tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger vom 01.04.2003 erlassen:
(§ 6 Abs. 1 und 3 EntschVO)
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 % des Höchstsatzes der Verordnung.
Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister werden auf Antrag besonders erststattet:
| 1. | Bei Benutzung eines Wohnraumes für dienstliche Zwecke die zusätzlichen Aufwendungen für dessen Heizung, Beleuchtung und Reinigung mit einer Pauschale von jährlich 31,00 €. |
| 2. | Bei dienstlicher Benutzung eines privaten Fernsprechers die Kosten der dienstlich geführten Gespräche, die anteiligen Grundgebühren mit einer Pauschale von jährlich 41,00 € und bei erstmaliger Herstellung des Anschlusses nach Übernahme des Ehrenamtes die anteiligen Kosten der Herstellung. |
Diese Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der bei der Gemeinde Hövede tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern (Entschädigungssatzung) tritt rückwirkend zum 01. Januar 2026 in Kraft.
Hövede, 26.01.2026