Bekanntmachung der Gemeinde Hennstedt
Die öffentliche Auslegung des von der Gemeindevertretung der Gemeinde Hennstedt in der Sitzung am 20.03.2024 gebilligten Entwurfs der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Biogasanlage) für das Gebiet „westlich der Lindener Straße (K 49) und ca. 300 m nördlich der Gemeindegrenze zu Linden“ und die Begründung mit Umweltbericht sowie folgende Unterlagen
Gemeinde Hennstedt 18. Änd FNP – Behandlung der Stellungnahmen aus §4 (1) BauGB
Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse (UAG)
Schalltechnisches Gutachten (Ingenieurbüro für Akustik Busch GmbH)
Geruchsimmissionsprognose (Dr. Holste)
Schornsteinhöhenberechnung gemäß TA Luft 2021 (Dr. Holste)
CFD-Simulation zur Umströmung einer Biogasanlage B-Plan Nr. 13 Gemeinde Hennstedt (TÜV Nord)
erfolgt vom
15.04.2024 bis 17.05.2024
im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 31, während der Dienstzeiten (Montag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefon-Nummer 04836/990-19 öffentlich aus.
Folgende umweltbezogene, relevante Stellungnahmen sind bereits im Rahmen der Beteiligung der Behörden eingegangen:
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@amt-eider.de gesendet werden.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Nach § 47 f der Gemeindeordnung haben auch Kinder und Jugendliche die Gelegenheit, sich zu den Planungsabsichten der Gemeinde zu äußern.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Veröffentlicht im Info-Blatt Nr. 7 des Amtes KLG Eider am 05.04.2024 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider – amtliche Bekanntmachungen