Die Gemeindevertreterin Christina Walther hat ihr Mandat für die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemerstedt niedergelegt.
Gemäß § 44 Abs. 1 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) rückt der nächste Bewerber oder die nächste Bewerberin auf der Liste derjenigen politischen Partei oder Wählergruppe nach, für die der oder die Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist.
Die Liste der Wählergemeinschaft Wiemerstedt (AWW) für die Gemeindevertretung Wiemerstedt ist erschöpft. Daher kann keine Bewerberin bzw. kein Bewerber mehr in die Gemeindevertretung nachrücken. Aus diesem Grund wird das Leerbleiben eines Sitzes festgestellt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemerstedt wird ab sofort für den Rest der Wahlperiode (bis zum Ablauf des 31. Mai 2028) nur noch 5 gesetzliche Mitglieder haben (alle Mitglieder gehören der AWW an).
Jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Gemeinde Wiemerstedt kann gegen diese Feststellung binnen eines Monats nach der Bekanntgabe gemäß §§ 38, 44 Abs. 3 GKWG Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist bei dem Gemeindewahlleiter des Amtes KLG Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, zu erheben.
Hennstedt, 20.03.2025