Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zur Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Westerborstel (Solarpark Westerborstel) - für das Teilgebiet 1 "westlich des Welmbütteler Weges und nördlich des Holzweges sowie südlich des Privatweges", für das Teilgebiet 2 "nördlich des Welmbütteler Wegs und nördlich der Tellingstedter Straße", für das Teilgebiet 3 "südlich und östlich des Welmbütteler Wegs, nördlich des Nachtkoppelwegs und westlich des Privatweg"
Die Gemeinde Westerborstel beabsichtigt die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Westerborstel (Solarpark Westerborstel) - für das Teilgebiet 1 "westlich des Welmbütteler Weges und nördlich des Holzweges sowie südlich des Privatweges", für das Teilgebiet 2 "nördlich des Welmbütteler Wegs und nördlich der Tellingstedter Straße", für das Teilgebiet 3 "südlich und östlich des Welmbütteler Wegs, nördlich des Nachtkoppelwegs und westlich des Privatweg" Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV – Freiflächenanlage zu ermöglichen.
Gemäß § 3 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Gemeinde Westerborstel lädt daher alle an der Bauleitplanung Interessierten (hierzu zählen nicht nur Erwachsene sondern auch Kinder und Jugendliche) zu einer öffentlichen Versammlung am
Dienstag, den 10. April 2026, um 18.30 Uhr, im Hause des Bürgermeisters, 25782 Westerborstel, Tellingstedter Straße 20,
ein.
Im Rahmen dieser Versammlung wird nach Darlegung der Ziele und Zwecke der Planvorstellungen der Gemeinde Westerborstel allen Interessierten Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Erste Planungsunterlagen können bei dieser Versammlung eingesehen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Bürgerbeteiligung nur einmal durchgeführt wird. Nach entsprechender Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung schließt sich zu einem späteren Zeitpunkt das öffentliche Auslegungsverfahren an, in dem ebenfalls Anregungen von jedermann vorgebracht werden können.
Hennstedt, 16.03.2026
Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 7 am 02.04.2026 sowie auf der Internetseite des Amtes KLG – Amtliche Bekanntmachungen