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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Bergewöhrden für das Haushaltsjahr 2023

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Bergewöhrden:

Haushaltssatzung der Gemeinde Bergewöhrden für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindeversammlung vom 16.03.2023 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.

im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

77.500 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

75.800 EUR

einem Jahresüberschuss von

1.700 EUR

2.

im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

73.100 EUR

einem Gesamtbetrage der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

69.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

17.000 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

0 Stellen.

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

280 %

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

260 %

2.

Gewerbesteuer

310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 550 EUR.

§ 5

Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000 EUR beträgt.

Hennstedt, den 17.03.2023

gez. Thomsen
Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspiels-schreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 42, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.

Hennstedt, den 27.03.2023

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Sünje Jasper

Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Freitag, den 21.04.2023