Bekanntmachung der Gemeinde Pahlen
Die erneute Auslegung des von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 28.03.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmten Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Pahlen "Betrieb Bornholdt" für das Gebiet „Hauptstraße 62, westlich bis nördlich der Grundstücke Hauptstraße 56, 56 a, 58 und 60 sowie westlich des großen Parkplatzes Pahlazzo“ sowie die Begründung erfolgt vom
02.05.2023 bis 19.05.2023
im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 32, während der Dienstzeiten (Montag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefon-Nummer 04836/990-19 öffentlich aus.
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Nach § 47 f der Gemeindeordnung haben auch Kinder und Jugendliche die Gelegenheit, sich zu den Planungsabsichten der Gemeinde zu äußern.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Landschaftsplan der Gemeinde Pahlen
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Betrieb Bornholdt“ als gesonderter Teil der Begründung
Fachbeitrag Artenschutz zur Betroffenheits- und Konfliktanalyse europäisch geschützter Arten
Staubgutachten: Ausbreitungsrechnung nach TA-Luft zur Ermittlung der Immissionssituation von Staub und Geruch im Umfeld des Bebauungsplangebiets Nr. 9
Schalltechnisches Gutachten zu Schallimmissionen sowie Schallemissionen des Gewerbebetriebes und Lärmschutzmaßnahmen;
Schalltechnische Hinweise zur Berücksichtigung der Stellungnahme des LLUR
Baugrunduntersuchung: Bodengutachten zum Aufschluss über die Bodenverhältnisse und Prüfung von Versickerungsmöglichkeiten;
Abwasserbeseitigung / Nachweis nach A-RW1 und DWA-A138 zur Abwasserentsorgung und Wasserhaushaltsbilanz;
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB.
Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen sind bislang eingegangen:
Kreisverwaltung Dithmarschen; LLUR-Flensburg: UFB Flensburg; Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Regionaldezenat Südwest; Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport; Abwasserversorgung Tellingstedt GmbH; Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein; Wasserverband Norderdithmarschen; Sielverband Wallenerautal; Stellungnahmen der Öffentlichkeit
zu den Themen:
Baugrenzen, Zulässigkeit eines Betriebsleiterwohnhauses, Löschwasserversorgung, Feuerwehrbewegungsflächen, Knickbeseitigung und -entwidmung, Zulässigkeit in Knickschutzstreifen, Bestandsaufnahme der Biotope, Eingriffs- und Ausgleichsregelungen, Eingriffsvermeidung und -minimierung, Ausgleichfläche und Kompensationsvereinbarung, Knickausgleich, Abstimmung der Kompensationsmaßnahmen, geschützte Insekten nach Bundesartenschutzverordnung, Inanspruchnahme einer Ruderalfläche, Bodenabtrag, Festsetzung artenschutzrechtlicher Vermeidungsmaßnahmen, Genehmigung von Gehölzbeseitigungen; Unterschreitung des Waldabstandes; Aneinandergrenzen von Wohnen und Gewerbe, Trennungsgrundsatz, Urteil 2A 224/12 des VG Schleswig, Unterscheidung des Planbetriebes in Ausdehnung und Emissionsverhalten zum Bestand, Typenzwang (Gewerbegebiet), (Nicht-) Vorliegen einer Gemengelage, Schutzanspruch der angrenzenden Wohngebäude, Überschreitung Spitzenpegel im Bereich Hauptstraße, Stand der Lärmminderungstechnik bei Brecherbetrieb, Untersuchungstiefe des schalltechnischen Gutachtes, Abgleich der Fläche und Kapazität im Staubgutachten, Abfallbehandlungsanlage, Darstellung der Schallschutzmaßnahmen in den Plänen; Abfallentsorgungsanlage, Klarstellung zur Nutzungsart in Bereich der Lagerfläche; Berücksichtigung der Abfallzwischenlagerung; Standortalterativprüfung, Trennungsgrundsatz, Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Berücksichtigung der Vorgaben des Schallgutachtens zur Minimierung der Schallimmissionen; Rückhaltung und Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers, Vorgaben der A-RW 1, Anbindung an das Abwassernetz RW und SW, Hinweis auf Starkregenereignisse, Aufnahmekapazitäten der Teichkläranlage; Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung; Zuständigkeit für Feuerlöscheinrichtungen, ausreichender Umfang an Hydranten; wasserrechtliche Erlaubnisse; Einstufung der Nachbarbebauung, Immissionsrichtwerte, Trennungsgrundsatz, allgemeine Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse, Sicherung der Erschließung.
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
Planungsziel ist es, im o.g. Plangeltungsbereich eine bestehende Betriebsstätte eines Baubetriebes planungsrechtlich abzusichern und fortzuentwickeln, eine weitere Lagerstätte zu ermöglichen und ein Betriebsleiterwohnhaus zu ermöglichen.
Das Lager dient der Zwischenlagerung von Schüttgütern. Es ist vorgesehen, das Betriebsgrundstück in einer Tiefe von ca. 220 m insgesamt zu überplanen.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@amt-eider.de gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Hennstedt, den 05.04.2023
Veröffentlicht im Info-Blatt Nr. 8 des Amtes KLG Eider am 21.04.2023 sowie auf der Homepage des Amt Eider unter Amtliche Bekanntmachungen.