Örtliche Bekanntmachung der Gemeinde Tellingstedt
Die Gemeinde Tellingstedt beabsichtigt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Tellingstedt für das Gebiet „Grundstück Mühlenberg 36 – Markthalle“. Ziel ist die Schaffung von den planungsrechtlichen Voraussetzungen für die temporäre Umnutzung der Markthalle als Verkaufsstätte für einen Lebensmittelmarkt.
Gemäß § 3 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Gemeinde Tellingstedt lädt daher alle an der Bauleitplanung Interessierten (hierzu zählen nicht nur Erwachsene sondern auch Kinder und Jugendliche) zu einer öffentlichen Versammlung am
Mittwoch, den 23. April 2025 um 19.00 Uhr,
im Cafe Snövit, Hauptstraße 20, 25782 Tellingstedt
ein.
Im Rahmen dieser Versammlung wird nach Darlegung der Ziele und Zwecke der Planvorstellungen der Gemeinde Tellingstedt allen Interessierten Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Erste Planungsunterlagen können bei dieser Versammlung eingesehen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Bürgerbeteiligung nur einmal durchgeführt wird. Nach entsprechender Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung schließt sich dann das öffentliche Auslegungsverfahren an, in dem ebenfalls Anregungen von jedermann vorgebracht werden können.
Hennstedt, 24.03.2025
Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 8 am 19.04.2025 sowie auf der Internetseite des Amtes KLG Eider – Bürgerservice – Amtliche Bekanntmachungen