| Betr.: | Veröffentlichung im Internet des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Wrohm nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) |
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 31.03.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Wrohm für das Gebiet Grundstück Esch 11 und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 22.04.2025 bis 31.05.2025 im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingesehen werden: www.amt-eider.de.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| Schutzgut | Vorliegende Informationen | Gegenstand der Information | |
| Arten und Biotope | Umweltbericht | - | Bestandsdarstellung Biotopcharakterisierung |
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| - | Ermittlung der Eingriffe und des Ausgleichsbedarfs durch Bebauung |
| Stellungnahmen Kreis Dithmarschen/UNB vom 24.10.2024 | - | Übernahme von Bauzeitenregelungen in B-Plan |
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| - | Hinweis auf Maßnahmen zur Eingrünung |
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| - | Hinweis auf Eingriffe in Knick und damitverbundenen Ausgleich und Entwidmung |
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| - | Hinweise auf Schutz neu anzulegenden Knicks |
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| - | Hinweis zur Ergänzung der Gehölzliste |
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| - | Hinweis auf Knickgestaltung |
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| - | Hinweis auf Ermittlung des Eingriffs- undAusgleichsbedarfs |
| Boden | Umweltbericht | - | Bestandsdarstellung Bodencharakterisierung |
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| - | Ermittlung der Eingriffe durch Befestigung |
| Stellungnahme Kreis Dithmarschen/UWB vom 24.10.2024 | - | Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes |
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| - | Berücksichtigung möglicher Verunreinigungen |
| Wasser | Umweltbericht | - | Bestandsdarstellung Gewässer |
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| - | Ermittlung der Eingriffe durch Versiegelung |
| Stellungnahme Kreis Dithmarschen/UWB vom 24.10.2024 | - | Hinweis auf Grundwasser als Schutzgut und Erstellen eines Bodengutachtens |
| Stellungnahme Eider-Treene-Verband vom 27.09.2024 | - | Hinweis auf Einhaltung der Einleitmenge |
| Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr vom 09.10.2024 | - | Hinweis auf Ableitung von Oberflächenwasseraußerhalb des Straßengebietes der K 38 |
| Klima/Luft | Umweltbericht | - | Bestandsdarstellung Lokalklima |
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| - | Darstellung Auswirkungen durch Bebauung |
| Landschaftsbild | Umweltbericht | - | Bestandsdarstellung Landschaftsbild |
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| - | Abschätzung der Eingriffe durch Bebauung |
| Stellungnahmen Kreis Dithmarschen/UNB vom 24.10.2024 | - | Hinweis zur Anbindung des Plangebietes an dasSiedlungsgebiet |
| Mensch | Umweltbericht | - | Bestandsdarstellung Schutzempfindlichkeit |
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| - | Darstellung Auswirkungen durch geplante Nutzung |
| Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr vom 09.10.2024 | - | Hinweis auf Berücksichtigung Verkehr Kreisstraßehinsichtlich Lärmimmission |
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| - | Hinweis auf Vermeidung von Blendwirkung (z. B. durch Photovoltaik) |
| Kultur-/Sachgüter | Umweltbericht | - | Bestandsdarstellung |
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| - | Überprüfung von Auswirkungen |
| Stellungnahmen Kreis Dithmarschen/Denkmalschutz vom 24.10.2024 | - | Hinweis auf archäologisches Interessengebiet |
| Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes vom 10.10.2024 | - | Hinweise auf fachrechtliche Regelungen |
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| - | Hinweis auf Interessengebiet |
| Wechselwirkungen | Umweltbericht | Darstellung von Wirkungsbeziehungen | |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht. Desweiteren liegen die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Eider-Treene-Verband ETV, Landesbetrieb für Straßenbau LBV, Archäologisches Denkmalamt und Kreis Dithmarschen) zur Einsichtnahme vor.
| Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen: | |
| - | Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. |
| - | Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: per E-Mail an info@amt-eider.de |
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| Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: Schriftlich an das Amt KLG Eider, 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18. |
| - | Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 nicht von Bedeutung ist. |
| - | Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB: |
Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während folgender Zeiten
19.04.2025 bis 20.05.2025
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt: www.amt-eider.de.
Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Hennstedt, den 01.04.2025
Veröffentlicht im Info-Blatt Nr. 8 des Amtes KLG Eider am 19.04.2025 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider - amtliche Bekanntmachungen