Die Abbildung zeigt die Lage der durch den Vorhabenträger geplanten Fläche.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hennstedt hat in ihrer Sitzung am 25.03.2025 beschlossen, für das Gebiet „Hennstedt Süd - Flur 13, Flurstücke 39, 45, 67 sowie ergänzende Flächen innerhalb des Geltungsbereiches laut beigefügter Flächenplanung“ den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 aufzustellen. Es ist beabsichtigt, hier ein Gebiet für eine „Freiflächenphotovoltaikanlage“ auszuweisen. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung der Fläche als Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage“.
Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Hennstedt, 03.04.2025
Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 8/25 am 19.04.2025 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider – Amtliche Bekanntmachungen