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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 8/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Tellingstedt

Haushaltssatzung der Gemeinde Tellingstedt für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbe-steuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.03.2026 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1.

im Ergebnisplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf 

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

 

einem Jahresergebnis (Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-))

 

einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich von 

 

einem saldierten Jahresergebnis von

2.

im Finanzplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

 

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.

§ 5

Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahme Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 15.000,00 EUR beträgt.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 26.03.2026 erteilt.

Tellingstedt, den 27.03.2026

gez. Schlüter
Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 -Hennstedt, Zimmer 36, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.

Hennstedt, den 27.03.2026

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Anke Thießen

Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Freitag, dem 17.04.2026.