der Gemeinde Tellingstedt nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 19.03.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 der Gemeinde Tellingstedt (Solarpark Südermühle) für das Gebiet "östlich des Mühlenbaches, südlich der Straße Südermühle sowie des Gewerbegebietes, nördlich des Vorranggebietes für Windkraft sowie westlich der Weide Oesterborstel", die Begründung und der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 27.04.2026 bis 29.05.2026 im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingesehen werden: www.amt-eider.de
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
| • | Landschaftsplan der Gemeinde Tellingstedt, |
| • | Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 „Solarpark Südermühle" als gesonderter Teil der Begründung, |
| • | Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) (Enerparc AG, 04.02.2026), |
| • | Blendgutachten Solarpark Tellingstedt – Analyse der potenziellen Blendwirkung einer geplanten PV-Anlage in Tellingstedt in Schleswig-Holstein (SolPEG GmbH, 10.10.2025), |
| • | Fachbeitrag Artenschutz zur Betroffenheits- und Konfliktanalyse europäisch geschützter Arten, |
| • | Kartierung einer Altablagerung (Altlastverdachtsfläche) und Ermittlung des Grundwasserschwankungsbereiches sowie Bestimmung von Stahl- und Betonaggressivität (UCL Umwelt Control Labor GmbH, 03.09.2025), |
| • | Schalltechnisches Gutachten (Konzept dB plus GmbH, 09.03.2026), |
| • | AwSV-Sachverständigen-Stellungnahme zur Einhaltung der Gewässerschutzanforderungen bei Errichtung und Betrieb der Batteriespeicheranlagen der Enerparc AG (B&N Compliance GmbH, Stand 27.10.2025), |
| • | Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB |
Der Umweltbericht behandelt im Rahmen der Planbegründung insbesondere die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschafts- und Ortsbild, Kulturgüter- und sonstige Sachgüter sowie mögliche Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander.
Insgesamt sind unter Einhaltung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnamen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Im Zuge der Umweltprüfung wird aufgezeigt, dass Ausgleichsmaßnahmen für die Neuversiegelung und den Verlust von je einem Brutrevier der Feldlerche und des Kiebitzes erforderlich sind.
Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen sind eingegangen:
| • | Kreis Dithmarschen, Fachbehörden |
| • | Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr |
| • | BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V. |
| • | Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH) |
| • | Abwasserentsorgung Tellingstedt GmbH |
| • | Fernleitungs-Betriebgesellschaft mbH |
| • | Eider-Treene-Verband Deich- und Sielverband (ETV) |
| • | Wasserverband Norderdithmarschen |
zu den Themen:
Vorhaben und Erschließungsplan, Umweltbericht einschließlich Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung, Hinweise zum Knickschutz, Hinweise zum Biotopschutz, Hinweise zur Gestaltung des Parks, Hinweise zu den Pflegemaßnahmen der Flächen unterhalb der Module und Maßnahmenflächen, Hinweise zum Bodenschutz, Hinweise zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen, Hinweise zur Gründung der Solarmodule, Hinweise zur Entwässerung, Hinweise zur Antragsstellung von einer wasserrechtlichen Genehmigung § 23 LWG, Hinweise zur Kreuzung von Produktfernleitungen, Hinweise zu Schutzabständen von Verbandsgewässern, Hinweise zu Altlasten, Hinweise zur Löschwasserversorgung.
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
| - | Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. | |
| - | Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: info@amt-eider.de | |
| Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: Schriftlich beim Amt KLG Eider, Dienststelle Mühlenstraße 18, Zimmer 6, 25779 Hennstedt. | ||
| - | Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 von Bedeutung ist. | |
| - | Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB: | |
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| - | Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB: |
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| - | Der Entwurf des Bauleitplans, die Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während folgender Zeiten (Montags von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. |
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| - | Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich im Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt: www.amt-eider.de |
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| - | Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung. |
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| - | Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt. |
Hennstedt, den 24.03.2026