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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 8/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Gemeinde Tellingstedt

 

Veröffentlichung im Internet des geänderten Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 30

der Gemeinde Tellingstedt nach § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4 a des Baugesetzbuches (BauGB)

 

 

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 19.03.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 der Gemeinde Tellingstedt "Neubau Kindertagesstätte südlich der Teichstraße" für das Gebiet "östlich des Alten- und Pflegeheimes Haus am Mühlenteich, südlich der Bebauung an der Teichstraße, westlich des Sportplatzes an der Bahnhofstraße und nördlich der Tennisplätze", die Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 27.04.2026 bis 11.05.2026 im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingesehen werden: www.amt-eider.de

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

(1)

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 30 „Neubau Kindertagesstätte südlich der Teichstraße"

(2)

„Vorentwurf" zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Nr.30 „Neubau Kindertagesstätte südlich der Teichstraße" als gemeinsame „Scoping-Unterlage" mit Beschreibung der Umweltbelange für die zu erstellenden Umweltberichte im Rahmen der Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Unterrichtung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB und den hierzu in dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus Januar bis Dezember 2023 als Grundlage für den Umweltbericht

(3)

Landschaftsplan der Gemeinde Tellingstedt (2002) in Auszügen

(4)

Flächennutzungsplan der Gemeinde Tellingstedt (1991 – „4a") sowie 14. Änderung des Flächennutzungsplans (2023 – „4b"), (jeweils in Auszügen)

(5)

Geotechnische Stellungnahme, Geo Rohwedder Ingenieurbüro für Spezialaufbau und Geotechnik, Albersdorf, 24.09.2021

(6)

Stellungnahme, Gemeinde Tellingstedt, Bebauungsplan Nr. 30 „KiTa", Abwasserbeseitigung / Nachweis nach A-RW1 und DWA-A117, Bornholt Ingenieure GmbH, Albersdorf, Juli 2023

(7)

Untersuchung von Möglichkeiten zur Verbesserung der Überflutungssicherheit an den Verbandsgewässern in der Gemeinde Tellingstedt; Bornholdt Ingenieure GmbH, Albersdorf; Juni 2019

(8)

Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Tellingstedt

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Neubaus einer Kindertagesstätte innerhalb einer Fläche für den Gemeinbedarf ausgehend von den für das Plangebiet bekannt gewordenen Rahmenbedingungen insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, auf Tiere und Pflanzen jeweils einschließlich der biologischen Vielfalt, auf Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie auf das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

finden sich in (1), (2), (3), (4a), (4b) (8) sowie in den Stellungnahmen der Kreisverwaltung Dithmarschen (Regionalentwicklung und Kita-Referat) vom 16.06. und 29.11.2023, der Unteren Naturschutzbehörde vom 16.06. und 29.11.2023 und des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 05.07.2023, AG-29 vom 12.12.2023.

Es werden Aussagen getroffen zum Erfordernis der Bereitstellung von KiTa-Plätzen, zur Standortwahl in den Kontexten des Landschaftsplans der Ortsentwicklung auf ehemals für Sportplätze vorgesehenen Flächen, zur Beteiligung von Kinder und Jugendlichen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere einschließlich der biologischen Vielfalt

finden sich in (1), (2), (3), (4b) sowie in der Stellungnahme der Kreisverwaltung Dithmarschen (Untere Naturschutzbehörde) vom 16.06. und 29.11.2023, AG-29 vom 12.12.2023.

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Belangen des Artenschutzes mit Blick auf die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt

finden sich in (1), (2), (3), (4b) und der Stellungnahme der Kreisverwaltung Dithmarschen (Untere Naturschutzbehörde) vom 16.06. und 29.11.2023, AG-29 vom 12.12.2023.

Es werden Aussagen getroffen zu vorkommenden Biotoptypen, zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange, zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, zum Schutz von Bäumen und zur Entwidmung der Knicks.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Fläche, Boden und Wasser

finden sich in (1), (2), (3), (4a), (4b), (5), (6), (7), (8) sowie in den Stellungnahmen der Abwasserentsorgung Tellingstedt GmbH vom 26.05.2023, des Wasserverbands Norderdithmarschen vom 31.08.2023, des Eider-Treene-Verbands vom 21.06.2023 und vom 03.08.2023, der Kreisverwaltung Dithmarschen (Brandschutzdienststelle) vom 16.06.2023, Kreisverwaltung Dithmarschen (untere Wasser- Boden- Abfallbehörde) vom 06.01. und 23.11.2023 und der Unteren Naturschutzbehörde vom 16.06. und 29.11.2023, AG-29 vom 12.12.2023.

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Flächeninanspruchnahme, zu Gewässerunterhaltungsstreifen, zu Innenentwicklungspotenzialen, zu Bodenverhältnissen, zur Behandlung des Bodens, zum oberflächennah anstehenden Grundwasser und sich daraus ergebenden Folgen für Baumaßnahmen, zur Ableitung des Oberflächenwassers, zum Erfordernis der Regenwasserrückhaltung, zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, zur Löschwasserversorgung, zum Nichtvorliegen von Altablagerungen und Altstandorten, zu bisher für das Plangebiet geltenden Planwerken.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgüter Klima und Luft

finden sich in (1), (2), (3), (4b)

Es werden generelle Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur örtlichen Situation und zu umsetzbaren Maßnahmen des Klimaschutzes

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

finden sich in (1), (2), (3), (4a), (4b), (7), (8) sowie in den Stellungsnahmen des Archäologischen Landesamts vom 24.05. und 08.11.2023, der Abfallwirtschaft Dithmarschen GmbH vom 30.05. und 05.12.2023, der Kreisverwaltung Dithmarschen (Brandschutzdienststelle) vom 16.06.2023, der Kreisverwaltung Dithmarschen (Regionalentwicklung) vom 16.06.2023, der Unteren Denkmalschutzbehörde vom 16.06. und 29.06.2023, des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 05.07.2023, des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr vom 12.06.2023, des Wasserverbands Dithmarschen vom 31.08.2023.

Es werden Aussagen getroffen zur Standortwahl im Kontext der Ortsentwicklung auf ehemals für Sportplätze vorgesehenen Flächen, zur Verkehrsanbindung, zur Abfallentsorgung, zum Brandschutz, zu vorhandenen Leitungsverläufen, zum Nichtvorhandensein eines Kulturdenkmals oder eines archäologischen Interessengebiets, zur Lage in einer Kulturlandschaft von besonderer Bedeutung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

finden sich in (1), (2), (3), (4b), (8)

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum Erfordernis der Vermeidung von Eingriffen in die Landschaft sowie zur Entwicklung einer angemessenen Eingrünung.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

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Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den Änderungen oder Ergänzungen und ihren möglichen Auswirkungen abgegeben werden. Die inhaltlichen Änderungen und Ergänzungen sind in den Planunterlagen markiert.

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Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: per E-Mail an Info@amt-eider.de

 

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: schriftlich bei der veröffentlichenden Behörde, dem Amt KLG Eider

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Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 30 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 30 nicht von Bedeutung ist.

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Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

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Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB:

 

Der Entwurf des Bauleitplans, die Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während folgender Zeiten (Montags von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.

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Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich im Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt: www.amt-eider.de

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Hennstedt, den 24.03.2026 

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrage
Hans Maaßen

Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 8 am 17.04.2026 und auf der Homepage des Amtes KLG Eider – Amtliche Bekanntmachungen