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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 8/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Gemeinde Tellingstedt

Veröffentlichung im Internet des Entwurfs der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tellingstedt

nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

 

 

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 19.03.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 15 Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tellingstedt für das Gebiet (Solarpark Südermühle) für das Gebiet "östlich des Mühlenbaches, südlich der Straße Südermühle sowie des Gewerbegebietes, nördlich des Vorranggebietes für Windkraft sowie westlich der Weide Oesterborstel" und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 27.04.2026 bis 29.05.2026 im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingesehen werden: www.amt-eider.de.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

Landschaftsplan der Gemeinde Tellingstedt,

Umweltbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Solarpark Südermühle" als gesonderter Teil der Begründung,

Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen - Bericht (ELBBERG, 16.02.2024),

Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen - Karte (ELBBERG, 13.11.2023),

Kartierung einer Altablagerung (Altlastverdachtsfläche) und Ermittlung des Grundwasserschwankungsbereiches sowie Bestimmung von Stahl- und Betonaggressivität (UCL Umwelt Control Labor GmbH, 03.09.2025),

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

Der Umweltbericht behandelt im Rahmen der Planbegründung insbesondere die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschafts- und Ortsbild, Kulturgüter- und sonstige Sachgüter sowie mögliche Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander.

Insgesamt sind unter Einhaltung von Vermeidungsmaßnamen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.

Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen sind eingegangen:

Kreis Dithmarschen, Fachbehörden

BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH)

Abwasserentsorgung Tellingstedt GmbH

Eider-Treene-Verband Deich- und Sielverband (ETV)

Wasserverband Norderdithmarschen

zu den Themen:

Umweltbericht, Hinweise zum Knickschutz, Hinweise zum Biotopschutz, Hinweise zur Gestaltung des Parks, Hinweise zu den Pflegemaßnahmen der Flächen unterhalb der Module und Maßnahmenflächen, Hinweise zum Bodenschutz, Hinweise zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen, Hinweise zur Gründung der Solarmodule, Hinweise zur Entwässerung, Hinweise zum Standort, zu Schutzabständen von Verbandsgewässern, Hinweise zu Altlasten, Hinweise zur Löschwasserversorgung.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

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Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

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Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: info@amt-eider.de

 

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: Schriftlich beim Amt KLG Eider, Dienststelle Mühlenstraße 18, Zimmer 6, 25779 Hennstedt.

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Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 15 Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 15 Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB:

Der Entwurf des Bauleitplans, die Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während folgender Zeiten (Montags von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.

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Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich im Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt: www.amt-eider.de

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Hennstedt, den 24.03.2026 

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrage
Hans Maaßen

Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 8 am 17.04.2026 und auf der Homepage des Amtes KLG Eider – Amtliche Bekanntmachungen