Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.02.2023 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnisplan mit | |
| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.448.200 EUR | |
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.427.100 EUR | |
| einem Jahresüberschuss von | 21.100 EUR | |
| 2. | im Finanzplan mit | |
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.402.300 EUR | |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.334.000 EUR | |
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 1.222.500 EUR | |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 1.685.700 EUR |
festgesetzt.
Es werden festgesetzt:
| 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 500.000 EUR |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 EUR |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 EUR |
| 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 4,21 Stellen. |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 260 % | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 260 % | |
| 2. | Gewerbesteuer | 310 % | |
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 800 EUR.
Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 15.000 EUR beträgt.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 05.04.2023 erteilt.
Delve, 13.04.2023
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.
Hennstedt, den 14.04.2023
Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Freitag, dem 05.05.2023.