Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerborstel hat in ihrer Sitzung am 04.04.2023 beschlossen, für das Teilgebiet 1 "westlich des Welmbütteler Weges und nördlich des Holzweges sowie südlich des Privatweges", für das Teilgebiet 2 "nördlich des Welmbütteler Wegs und nördlich der Tellingstedter Straße", für das Teilgebiet 3 "südlich und östlich des Welmbütteler Wegs, nördlich des Nachtkoppelwegs und westlich des Privatwegs" den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 (Solarpark Westerborstel) aufzustellen. Es ist beabsichtigt, hier ein „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik“ auszuweisen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Hennstedt, 12.04.2023
Veröffentlicht Im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 9 am 05.05.2023 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider - Amtliche Bekanntmachungen