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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Amtes KLG Eider für die Gemeinde Wallen

Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Wallen

Der Landrat des Kreises Dithmarschen hat mit Bescheid vom 25.03.2025, Az.: 221/31 den von der Gemeindeversammlung in der Sitzung am 10.12.2024 als Satzung beschlossenen vorhabenbezogene B-Plan Nr. 1 der Gemeinde Wallen für das Gebiet „westlich der Hauptstraße, nördlich der Gemeindegrenze Pahlen und östlich der Dorfstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Der B-Plan tritt mit Beginn des 03.05.2025 in Kraft. Alle Interessierten können den B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärungdazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Dienstgebäude Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-eider.de“ eingestellt.

Beachtliche Verletzungen der in den nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und§ 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt / der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-Plan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der B-Plan-Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Amt / der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Hennstedt, den 09.04.2025

Amt KLG Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrage
Hans Maaßen

Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider – Nr. 9 am 02.05.2025 und auf der Internetseite des Amtes KLG Eider unter Amt KLG Eider – amtliche Bekanntmachungen