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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 9/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Amtes KLG Eider für die Gemeinde Dörpling

Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dörpling

 

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 10.03.2026 beschlossenen 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dörpling für das Gebiet „angrenzend an die Bebauung Mühlenweg 12 und Mühlenweg 13, nördlich der Heider Straße (K 45)“ mit Bescheid vom 16.04.2026, Az.: IV 5210 – 28280/2026 nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Alle Interessierten können die 2. Änderung des F-Planes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse „www.amteider.de“.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde / dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Hennstedt, 20.04.2026

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Hans Maaßen

Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider – Nr. 9 am 30.04.2026 sowie auf der Internetseite des Amtes KLG Eider unter Amt KLG Eider – amtliche Bekanntmachungen