Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 30.03.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Glüsing für das gesamte Gemeindegebiet und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 04.05.2026 bis 08.06.2026 im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingesehen werden: www.amt-eider.de
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
(1) Umweltbericht als Teil der Begründung,
(2) die eingegangenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB,
(3) Landschaftsplan der Gemeinde Glüsing,
(4) Artenschutzkartierungen.
Es wurden insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Umweltbericht berücksichtigt. Hierzu wurde eine Beschreibung und Bewertung des jeweiligen Schutzgutes sowie die Auswirkungen durch die Planung auf das jeweilige Schutzgut in dem Umweltbericht durchgeführt. Der Umweltbericht behandelt insbesondere die Schutzgüter Mensch, Boden & Fläche, Wasser, Flora & Fauna sowie biologische Vielfalt, Klima & Luft, Landschaftsbild, Kultur- & Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.
Mit der Erstaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Glüsing werden Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild vorbereitet, aber noch nicht umgesetzt. Die Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden auf der Ebene des Bebauungsplanes berücksichtigt.
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sind bereits im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen:
| Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange | Stellungnahme | |
| Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | • | Zu Vorkommen und Schutz archäologischer Kulturdenkmale im Plangebiet |
| • | Zur Meldepflicht und zum Umgang mit archäologischen Funden |
| BUND e.V. | • | Zur Alternativenprüfung für Windenergieflächen |
| • | Zu Anforderungen an die Umweltprüfung |
| • | Zur Berücksichtigung von Zug- und Rastvögeln sowie räumlichen Zusammenhängen |
| • | Zur Amphibienkartierung |
| • | Zu Auswirkungen auf Landschaftsbild |
| • | Zu kumulativen Wirkungen im Gesamtzusammenhang |
| Kreis Dithmarschen – Untere Naturschutzbehörde | • | Zu unzureichenden Darstellungen von Ausgleichsflächen |
| • | Zur Ausweisung zusätzlicher Flächen für den Naturschutz im Bereich nordöstlich des Ostermoores |
| • | Zu Darstellungsfehlern und Unvollständigkeiten bei gesetzlich geschützten Biotopen sowie Hinweis auf weitere potenzielle Biotope |
| • | Zur nicht nachvollziehbaren Darstellung des Biotopverbundsystems |
| • | Zu fehlenden Begründungen bei Abweichungen vom Landschaftsplan sowie Hinweis auf Fortschreibungsbedarf |
| • | Zu grundsätzlichen Bedenken gegenüber dem Beschleunigungsgebiet für Windenergie |
| • | Zu Nutzungskonflikten durch bestehende Ökokonten und geschützte Biotope innerhalb des Beschleunigungsgebietes |
| Kreis Dithmarschen – Untere Wasser-, Boden- und Abfallbehörde | • | Zur Lage im Trinkwasserschutzgebiet |
| • | Zur Einhaltung der geltenden Wasserschutzgebietsverordnungen |
| • | Zur Genehmigungspflicht von Erdaufschlüssen |
| • | Zu Genehmigungspflichten bei Grünlandumbruch |
| • | Zur Genehmigungspflicht von Erdwärmeanlagen |
| Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Untere Forstbehörde | • | Zur Übernahme der geführten Waldflächen |
| Landesamt für Umwelt (Itzehoe) | • | Zur Trennung von Wohnbaufläche und gewerblicher Baufläche |
| Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein | • | Zur Verträglichkeit von unterschiedlichen Nutzungen mit den landwirtschaftlichen Betrieben unter Berücksichtigung der TA Luft |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
| - | Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. |
| - | Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: per E-Mail an info@amt-eider.de. |
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| Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: Schriftlich an das Amt KLG Eider, Mühlenstraße 18 oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift. |
| - | Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. |
| - | Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB: |
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| Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während folgender Zeiten (Montags von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. |
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt: www.amt-eider.de
Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden bezieht sich der folgende Hinweis gemäß § 3 Absatz 3 BauGB: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hennstedt, den 14.04.2026
Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 9 vom 30.04.2026 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider – www.amt-eider.de - Amtliche Bekanntmachungen