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Mittelahr Bote
Ausgabe 11/2023
Aktuelles
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Änderung des Baugesetzes kommt spät, aber sie kommt - hoffentlich

Dominik Gieler, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Altenahr, hat bei Medienterminen immer wieder darauf hingewiesen, dass die anzuwendenden aktuellen Regeln des Baugesetzbuches den Aufbau im Ahrtal ins Stocken gebracht haben und von den Bürgern nicht selten als „Bürokratiemonster“ bezeichnet werden.

Bürgermeister Gieler fordert wiederholt Anpassungen an die historisch bisher einmalige Situation

VG ALTENAHR. Die Nachricht, dass man in Berlin an einem Novellierungsentwurf zum Baugesetzbuch arbeitet, die bauplanungsrechtliche Erleichterungen für den Aufbau erheblich beschädigter Bausubstanz nach Katastrophenereignissen schaffen soll, stößt im Ahrtal auf großes Interesse. Dominik Gieler, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Altenahr, hat bereits sehr früh nach der Flutkatastrophe entsprechende Maßnahmen gefordert.

„Während der Akutphase der Flutkatastrophe wurden vorübergehend einige Regeln vom Baugesetzbuch außer Kraft gesetzt und uns dadurch Erleichterungen gewährt. Seitdem diese Phase abgeschlossen ist und das Gesetz wieder vollumfänglich angewendet wird, haben wir schnell erkannt, dass uns teilweise die vorgeschriebenen Verfahrensweisen des Baugesetzbuches im Wege stehen und dadurch der Aufbau nach der Flutkatastrophe im Ahrtal deutlich ins Stocken gerät“, sagt Dominik Gieler.

Die Bürgermeister der von der Ahrflut betroffenen Gemeinden und Städte sowie die Landrätin des Kreises Ahrweiler, Cornelia Weigand, fordern deswegen seit längerer Zeit gemeinsam eine Änderung des Baugesetzes zur Anpassung an die spezifischen Erfordernisse des Aufbaus nach der Flutkatastrophe im Juli 2021. Sie kritisierten, dass die bisherigen Verfahren zu bürokratisch und kompliziert seien und der Wiederaufbau dadurch zu langsam vorangehe.

Dass man nun sogar die Änderungen am Baugesetzbuch nicht nur spezifisch für das Ahrtal, sondern grundsätzlich auch für andere ähnliche Ereignisse novellieren möchte, bewertet Gieler als zukunftsweisend. „Betrachten wir allein dieses Jahrtausend, so hatten wir in der Bundesrepublik etwa bereits vor 20 Jahren an Oder und Elbe Hochwasserszenarien, die große Schäden verursachten. Berücksichtigt man die Aussagen der Experten, werden uns Starkregen- und Unwetterereignisse zukünftig öfter ereilen. Darauf muss man sich auch für entsprechende Aufbauszenarien unterschiedlichster Größenordnung vorbereiten“, sagt Gieler zu den aktuellen Plänen in Berlin.

Sobald die Grundlagen vom Bund geschaffen sind, kommt es laut Gieler darauf an, wie die Landespolitik die Möglichkeiten der neuen Baurechtsverordnung anwende und umsetze. Erst dann sehe man, ob die erforderlichen Verfahren tatsächlich schneller bearbeitet werden können. Auch das Baurecht berührende Gesetze, wie etwa Natur- und Umweltschutzgesetze, müssten gegebenenfalls neu bewertet werden. Diese beinhalten nicht selten bei baulichen Dingen zu beachtende Vorgaben.

„Wenn die Novellierungen unsere Erfahrungen und Hinweise berücksichtigen, wird das Ahrtal vielleicht doch noch zur Anfangs oft vollmundig genannten Modellregion. Unsere Erfahrung lehrt uns allerdings, solange die Novellierungen noch nicht rechtskräftig sind, nicht in einen Freudentaumel zu verfallen. Die rechtsverbindliche Umsetzung wird vermutlich noch eine Zeit dauern“, bleibt Dominik Gieler realistisch.