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Mittelahr Bote
Ausgabe 11/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Sozialstation Adenau-Altenahr

Bekanntmachung

Haushaltssatzung

der Sozialstation Adenau-Altenahr

für das Haushaltsjahr 2025

vom 07.03.2025

Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 i.V.m. § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung am 22.01.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 14.02.2025 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

3.561.653,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.450.607,00 Euro

Jahresüberschuss auf

111.046,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

111.213,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.388.250,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.796.400,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-408.150,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

296.937,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

400.000 Euro

zusammen auf

400.000 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.900.000 Euro

§ 5 Verbandsumlage

Eine Verbandsumlage gemäß § 12 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Sozialstation Adenau-Altenahr wird nicht erhoben.

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023* beträgt (vorl. Ergebnis)

-92.808 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt (Ansatz)

-81.807 €

und zum 31.12.2025 (Ansatz)

29.239 €

(*Die Ausweisung des Eigenkapital zum 31.12.2023 erfolgt vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Rechnungslegung)

Adenau, den 07.03.2025
Guido Nisius
Verbandsvorsteher

Hinweis:

Der Haushaltsplan des Zweckverbandes „Sozialstation Adenau-Altenahr“ liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Adenau und Altenahr bei der geschäftsführenden Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 10.03.2025 bis 18.03.2025 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.01 öffentlich aus.

Adenau, den 07.03.2025
Guido Nisius
Bürgermeister