Bekanntmachung
Haushaltssatzung
der Sozialstation Adenau-Altenahr
für das Haushaltsjahr 2025
vom 07.03.2025
Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 i.V.m. § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung am 22.01.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 14.02.2025 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.561.653,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.450.607,00 Euro |
| Jahresüberschuss auf | 111.046,00 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 111.213,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.388.250,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.796.400,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -408.150,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 296.937,00 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 400.000 Euro |
| zusammen auf | 400.000 Euro |
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.900.000 Euro
§ 5 Verbandsumlage
Eine Verbandsumlage gemäß § 12 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Sozialstation Adenau-Altenahr wird nicht erhoben.
§ 6 Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
| zum 31.12.2023* beträgt (vorl. Ergebnis) | -92.808 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt (Ansatz) | -81.807 € |
| und zum 31.12.2025 (Ansatz) | 29.239 € |
(*Die Ausweisung des Eigenkapital zum 31.12.2023 erfolgt vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Rechnungslegung)
Hinweis:
Der Haushaltsplan des Zweckverbandes „Sozialstation Adenau-Altenahr“ liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Adenau und Altenahr bei der geschäftsführenden Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 10.03.2025 bis 18.03.2025 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.01 öffentlich aus.