Bekanntmachung der Ortsgemeinde Lind gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung über die Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen sowie die Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird der Ortsgemeinde Rech elektronisch zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr, Roßberg 143, 53505 Altenahr, im Zimmer 35, Gebäude 2, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat Lind am 31.03.2025 zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 und seinen Anlagen im Internet unter www.altenahr.de/Rathaus&Gemeinderäte/Satzungen/Ortsgmeinde Lind zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Lind haben die Möglichkeit, in der Zeit vom 18.03.2025 bis zum 31.03.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr, Roßberg 143, 53505 Altenahr, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Der Gemeinderat Lind wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |