Titel Logo
Mittelahr Bote
Ausgabe 14/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stelle Gemeindearbeiter

Die Ortsgemeinde Mayschoß sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine/n Gemeindearbeiter/in (m/w/d)

für den gemeindlichen Bauhof als Krankheitsvertretung.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

Allgemeine Gemeindearbeitertätigkeiten u.a.

  • Instandhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen
  • Unterhaltungsarbeiten an gemeindlichen Anlagen und Einrichtungen
  • Pflege und Unterhaltung des gemeindlichen Friedhofs, von gemeindlichen Grünanlagen, von Straßenbegleitgrün und Spielplätzen
  • Winterdienst und Winterkontrolldienst

Ihr Profil:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf ist wünschenswert
  • körperliche Belastbarkeit und Erfüllung der Voraussetzung, uneingeschränkt im Freien zu arbeiten
  • Bereitschaft zum Einsatz außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit und an Wochenenden, insbesondere im Winterdienst
  • Besitz der Fahrerlaubnis mind. der Klassen BE und L

Unser Angebot:

  • eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und alle damit verbundenen sozialen Leistungen, entsprechend Ihrer Qualifikation
  • ein zunächst befristetes Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 23,40 Stunden für die Dauer einer Krankheitsvertretung

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Die Ortsgemeinde Mayschoß fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 30. April 2025 an die

Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr

z. Hd. Frau Löhndorf

Roßberg 143

53505 Altenahr

oder per E-Mail: personalamt@altenahr.de.

Da wir die Bewerbungsunterlagen nicht zurücksenden, bitten wir auf die Verwendung von Bewerbungsmappen zu verzichten und keine Originale beizufügen. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.