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Mittelahr Bote
Ausgabe 14/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Jagdgenossenschaft Heckenbach II Bekanntmachung

Am Freitag, 10.04.2026, findet um 20.00 Uhr in der Alten Dorfschule in

Niederheckenbach die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft

Heckenbach II statt, zu der hiermit alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen herzlich eingeladen werden. Die Vorstände der Jagdgenossenschaften Heckenbach I und III sind zur Teilnahme eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Verlesen und Genehmigung der Niederschrift der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 21.03.2025

2.

Kassenbericht 2025 / 2026

3.

Bericht der Kassenprüfer

4.

Entlastung des Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2025 / 2026

5.

Haushaltsplan 2026 / 2027 Auszahlung des Reinertrages der Jagdpacht,

Beratung und Beschlussfassung

6.

Spenden

7.

Bekanntgabe des Abschusses 2025/2026

Beratung Abschussplan 2026/2027

8.

Anstehende Arbeiten am Wildzaun.

9.

Abschusskontrolle gem. §9, Absatz 6. des Jagdpachtvertrages, Abstimmung

10.

Angelegenheiten der Jagdverpachtung

11.

Verschiedenes

Jede Jagdgenossin, jeder Jagdgenosse, kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein der selben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. 

Das Jagdkataster, der Verteilungsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 / 2026 sowie die Niederschrift der Versammlung vom 21.03.2025 liegen in der Zeit vom 23.03. – 09.04.2024 bei dem Beigeordneten des Jagdvorstandes Herrn Stefan Pietsch, Heckenbach-Watzel 8, nach vorheriger Terminabsprache für die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Heckenbach II zur Einsichtnahme aus. Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, so gelten die Verzeichnisse mit Ablauf der Frist als festgestellt.

Der Vorsitzende und der Vorstand der Jagdgenossenschaft Heckenbach II