1. Satzung vom 23.03.2026 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung -Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung- der Verbandsgemeinde Altenahr vom 29.10.2018
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2, 7 und 13 des Kommunalabgabegesetzes (KAG) sowie § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Landesabwasserabgabengesetzes (LabwAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel 1
1. § 22 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
Für die Abfuhr und Beseitigung von Fäkalschlamm aus Grundstückskläranlagen mit Überlauf in Gewässer oder Versickerung in den Untergrund und für die Abfuhr und Beseitigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben erhebt die Verbandsgemeinde gestaffelte Gebühren nach Kubikmeter abgefahrenen Schlamm oder abgefahren Schmutzwassers.
Für die ersten 6 Kubikmeter wird ein einheitlicher Satz je Kubikmeter festgesetzt.
2. § 22 Abs. 4 wird neu aufgenommen:
Bei der zuwegungsbedingt notwendigen Abfuhr mit Kleinfahrzeugen, bei Störfällen sowie Abfuhren an Sonn- und Feiertagen wird eine zusätzliche Zulage erhoben.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.