Einladung zur Gründung der Angliederungsgenossenschaft EJ Hofsümmer in Kesseling Hiermit lade ich Sie zur Gründungsversammlung der Angliederungsgenossenschaft EJ Hofsümmer, Gemarkung Kesseling, am Donnerstag, 07.05.2026, 19:00 Uhr (Gemeindehaus Kesseling), recht herzlich ein.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Gründung der Angliederungsgenossenschaft |
| 2. | Wahl Vorstand |
| 3. | sonstige Anliegen |
Teilnehmen dürfen nur Grundstückseigentümer, die durch Verfügung der unteren Jagdbehörde an den Eigenjagdbezirk Hofsümmer angegliedert sind. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, sind nicht Mitglied der Angliederungsgenossenschaft. Eine Überprüfung erfolgt durch das vorliegende Jagdkataster. Im Vertretungsfall ist eine Originalvollmacht vorzulegen.
Nachstehende Flure sind betroffen:
Flur 1; Flur 4; Flur 5; Flur 6; Flur 18; Flur 19; Flur 20; Flur 21; Flur 41
Hinweis:
Eine Angliederungsgenossenschaft entsteht kraft Gesetzes, wenn durch rechtskräftige Abrundungsverfügung der unteren Jagdbehörde die Grundflächen mehrerer Eigentümer an einen Eigenjagdbezirk angegliedert werden. Es handelt sich bei der Angliederungsgenossenschaft um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft der Eigentümer bejagbarer Grundflächen.
Nach § 6a Abs. 10 BJagdG besteht die Möglichkeit einer Befriedung aus ethischen Gründen.