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Mittelahr Bote
Ausgabe 18/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler

Die nachstehend bezeichnete Grundstücke, für die bisher kein Grundbuchblatt angelegt ist, sollen nunmehr in das Grundbuch eingetragen werden:

Gemarkung Altenahr

1.

Flur 3 Flurstück 112/4, 136 qm, In der Schleifen, Verkehrsfläche

2.

Flur 3 Flurstück 141/2, 755 qm, Auf der Donau, Verkehrsfläche

3.

Flur 3 Flurstück 156/2, 254 qm, Am Hinkert, Verkehrsfläche

4.

Flur 3 Flurstück 708/2, 620 qm, Auf Giretsberg, Verkehrsfläche

5.

Flur 5 Flurstück 34/19, 498 qm, Langfigtal, Verkehrsfläche

6.

Flur 5 Flurstück 210/2, 485 qm, Hinter dem Hammig, Verkehrsfläche

7.

Flur 5 Flurstück 429/186, 86 qm, In der Langfig, Waldfläche

8.

Flur 5 Flurstück 430/184, 229 qm, In der Langfig, Waldfläche

9.

Flur 5 Flurstück 431/122, 338 qm, In der Langfig, Waldfläche

10.

Flur 7 Flurstück 1/2, 2790 qm, Ober dem Eselsweg, Landwirtschaftsfläche, Verkehrsfläche, Waldfläche

11.

Flur 7 Flurstück 279/2, 1040 qm, Ob der Bockshecke, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche

12.

Flur 7 Flurstück 465/2, 430 qm, In der Dellen, Verkehrsfläche, Waldfläche

13.

Flur 8 Flurstück 318/6, 124 qm, B 257, Verkehrsfläche

14.

Flur 8 Flurstück 318/7, 196 qm, Im Schiefelsberg, Verkehrsfläche

15.

Flur 8 Flurstück 601/2, 4 qm, An der B 257, Verkehrsfläche

16.

Flur 8 Flurstück 812/6, 343 qm, Am Steinacker, Verkehrsfläche

17.

Flur 8 Flurstück 1024/12, 450 qm, An der Lehmkaulen, Verkehrsfläche, Waldfläche

18.

Flur 8 Flurstück 1051/4, 212 qm, Im Auel, Verkehrsfläche

19.

Flur 8 Flurstück 1074/6, 9 qm, Im Auel, Verkehrsfläche

20.

Flur 8 Flurstück 1074/7, 21 qm, Kreuzberger Straße, Verkehrsfläche

21.

Flur 11 Flurstück 7/2, 320 qm, Beisels Hecke, Verkehrsfläche

22.

Flur 12 Flurstück 4/2, 590 qm, Im Burtscheider Busch, Verkehrsfläche

23.

Flur 15 Flurstück 178/2, 2075 qm, Im Keltertal, Verkehrsfläche

24.

Flur 15 Flurstück 239/2, 2155 qm, Auf Turchhausen, Landwirtschaftsfläche, sonstige Vegetationsfläche, Verkehrsfläche, Waldfläche

25.

Flur 15 Flurstück 388/2, 580 qm, Auf Henschessiefen, Verkehrsfläche, Waldfläche

26.

Flur 17 Flurstück 10/2, 1360 qm, In der Bockshart, Verkehrsfläche

Als Eigentümerin soll die Ortsgemeinde Altenahr eingetragen werden.

Zur Glaubhaftmachung ihres Antrags hat die Gemeinde vorgetragen, dass es sich größtenteils um Wege und Verkehrsflächen handelt, die anliegende gemeindeeigene Flächen erschließen. Die Flächen werden von der Gemeinde und von Wanderern genutzt und bereits jetzt von der Ortsgemeinde gepflegt. Aufgrund der §§ 116 bis 125 der Grundbuchordnung (GBO) wird hiermit auf die bevorstehende Anlegung des Grundbuchblattes hingewiesen.

Alle Personen, die Einwendungen gegen die beabsichtigte Anlegung geltend machen können oder die beschränkte dingliche Rechte an dem vorbezeichneten Grundbesitz oder sonstige Eigentumsbeschränkungen für sich in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche

innerhalb eines Monats

seit Aushang dieser Bekanntmachung beim Grundbuchamt anzumelden. Die Ansprüche müssen entweder durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden, deren erklärter Inhalt vom Eigentümer stammt, nachgewiesen werden oder vom Eigentümer anerkannt worden sein, wenn sie bei der Anlegung des Grundbuchblatts zur Eintragung gelangen sollen.

Nach Ablauf der Frist wird das Grundbuchblatt sonst ohne Berücksichtigung etwa bestehender Rechte angelegt werden.

Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 19.03.2026
Kirstein Rechtspflegerin