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Mittelahr Bote
Ausgabe 18/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Ergänzung zur öffentlichen Bekanntmachung Räumung der Grabstätten vom 02.04.2026

Die Frist für die Räumung der Grabstätten auf dem einzuebnenden Grabfeld (rechts vom Eingangstor Seilbahnstraße) wird hiermit bis zum 31.07.2026 verlängert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzungsberechtigten nach § 21 und § 22 der Friedhofssatzung zur Räumung verpflichtet sind. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte räumen zu lassen; der Verpflichtete hat die Kosten hierfür zu tragen.

Auskunft erteilt die hiesige Friedhofsverwaltung.

Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr