An die Zahlung der bis zum 15. Mai 2024 fällig gewesenen Steuern und Abgaben (Grundsteuer, sonstige Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer) sowie der Schmutzwassergebühren und wiederkehrenden Beiträge für Oberflächenentwässerung wird hiermit erinnert.
Die rückständigen Beträge und die fälligen Säumniszuschläge müssen zur Vermeidung der Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren bis zum
31.05.2024
gezahlt werden.
Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 v.H. des auf volle fünfzig Euro abgerundeten rückständigen Betrages.