Titel Logo
Mittelahr Bote
Ausgabe 26/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Mayschoß über die Festlegung des Geldbetrags (Stellplatzablösebeträge) vom 11.12.2002

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 2 GemO und § 47 Abs. 4 und 5 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

Artikel 1

1. In § 1 Abs. 1 wird der Geldbetrag auf 6.450,00 € je Stellplatz festgesetzt.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Mayschoß, 15.06.2026
gez. Leidreiter, Ortsbürgermeister
 

Hinweis nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO)

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet

oder jemand die Verletzung der Verfahrens-oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.