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Mittelahr Bote
Ausgabe 27/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Sachstandsmitteilung

im Flurbereinigungsverfahren Berg

Für das Flurbereinigungsverfahren Berg ist die Vorlage des Flurbereinigungsplans für den Herbst 2026 vorgesehen. Hierzu wird allen Grundstückseigentümern ein Nachweis des neuen Bestandes übersandt. Der Nachweis des neuen Bestandes bildet die neuen Flurstücke nach Fläche und Wert ab. Ebenfalls zu entnehmen sind die zu erhaltenden bzw. zu zahlenden Geldausgleiche (z.B. Holzaufwuchs). Dazu erhält jeder Grundstückseigentümer einen Lageplan zu den neuen Flurstücken. Nach Versendung der Unterlagen zum Flurbereinigungsplan erfolgt eine Offenlage des Flurbereinigungsplanes. Hier werden Kollegen der Flurbereinigungsbehörde mehrtägig vor Ort sein, um Fragen zu den versendeten Unterlagen zu beantworten. Die Offenlage des Flurbereinigungsplanes schließt mit einem Anhörungs- und Erläuterungstermin ab. Hiernach beginnt eine vierzehntägige Widerspruchsfrist. Die Termine werden per öffentlicher Bekanntmachung und im Internet auf der Verfahrenshomepage angekündigt. Im Anschluss erfolgt zum Ende des Jahres 2026 die Besitzeinweisung. Die Besitzeinweisung ist der tatsächliche Übergang von Besitz und Nutzen der neuen Flurstücke. Hiernach kann die Bewirtschaftung der neuen Flurstücke erfolgen. Bestehende Pachtverhältnisse setzen sich an den neuen Flurstücken fort.

Im Auftrag
gez. Christoph Platen