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Mittelahr Bote
Ausgabe 29/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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6. Satzung vom 11.07.2024 zur Änderung der Hauptsatzung

der Verbandsgemeinde Altenahr vom 12.12.2019

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (FwEVO) die folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

1.

In § 4 Abs. 1 wird die Anzahl der Mitglieder im Ausschuss für Jugend, Familie und Demografie von 11 auf 9 reduziert.

2.

In der gesamten Hauptsatzung wird die Kurzbezeichnung der Feuerwehrentschädigungsverordnung von FeuerwEntschV auf FwEVO geändert.

3.

In § 11 Abs. 5 Nr. 7 – 12 wird die fehlerhafte Rechtsgrundlage § 11 Abs. 4 ersetzt durch § 11 Abs. 5 FeEVO.

4.

In § 11 Abs. 5 Nr. 11 wird die Aufwandsentschädigung für die Feuerwehrangehörigen der Alarm- und Einsatzplanung von 45 % auf 80 % erhöht.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Artikel 3

Bekanntmachungserlaubnis

Die Verwaltung wird ermächtigt eine bereinigte Neufassung zu veröffentlichen.

Altenahr, den 11.07.2024
gez.
Gieler, Bürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.