Thema: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sowie zum neuen Ehegattenvertretungsrecht
ADENAU. Zur Sprechstunde am Dienstag, 23. Januar, 14 bis 17 Uhr im Teilhabezentrum Adenau, Kirchstraße 13, laden die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. (SKFM) – herzlich ein. Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM beantwortet Fragen zum Thema Betreuung.
Die Betreuungsvereine des SKFM-Ahrweiler und des Diakonischen Werkes sind Ansprechpartner für Fragen rund um die rechtliche Vertretung in Form einer gesetzlichen Betreuung oder bei „Vorsorgenden Maßnahmen“ wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Interessierte sind herzlich willkommen, die Sprechstunde zu nutzen. Fragen zur Führung einer Betreuung können im Rahmen eines Einzelgespräches beantwortet werden, z.B. Fragen zu den Änderungen durch die Betreuungsrechtsreform, zur Erstellung eines Vermögensverzeichnisses oder eines Jahresberichtes oder welche betreuungsgerichtlichen Genehmigungen beachtet werden müssen. Auch Fragen zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sowie zum neuen Ehegattenvertretungsrecht werden beantwortet. Um Anmeldung wird gebeten. Kontakt: Daniela Boy, Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V., Wolfgang-Müller-Straße 7a, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Telefon: 02641 / 9506320; E-Mail: info@btv-rar.de, Internet: www.betreuungsverein-ahrweiler.de oder bei Ralph Seeger, SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., Ehlinger Str. 47, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Telefon: 02641 / 201278, Internet: www.skfm-ahrweiler.de