zur Änderung der H A U P T S A T Z U N G vom 26.08.2004
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 12 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.
Artikel 1
In § 7 wird folgender Absatz 7 ergänzt:
| „(7) | Jedes Mitglied im Ortsgemeinderat erhält eine Sachkostenpauschale in Höhe von monatlich 5 Euro für die Teilnahme an der digitalen Gremienarbeit. Damit sind die zusätzlichen Aufwendungen zur Beschaffung von Hardware, sämtliche Betriebsaufwendungen für die Instandhaltung und sonstiger Bedarf abgegolten.“ |
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.07.2025 in Kraft.
Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis
Die Verwaltung wird ermächtigt, eine bereinigte Neufassung zu veröffentlichen.
Hinweis nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO)
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen. |