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Mittelahr Bote
Ausgabe 32/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Fünfte Satzung der Ortsgemeinde Rech

zur Änderung der H A U P T S A T Z U N G vom 26.08.2004

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 12 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.

Artikel 1

In § 7 wird folgender Absatz 7 ergänzt:

„(7)

Jedes Mitglied im Ortsgemeinderat erhält eine Sachkostenpauschale in Höhe von monatlich 5 Euro für die Teilnahme an der digitalen Gremienarbeit. Damit sind die zusätzlichen Aufwendungen zur Beschaffung von Hardware, sämtliche Betriebsaufwendungen für die Instandhaltung und sonstiger Bedarf abgegolten.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.07.2025 in Kraft.

Artikel 3

Bekanntmachungserlaubnis

Die Verwaltung wird ermächtigt, eine bereinigte Neufassung zu veröffentlichen.

Rech, den 23.07.2025
gez.
Hostert, Ortsbürgermeister

Hinweis nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO)

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.