Durch das zuständige Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler erfolgte für die von der Flut 2021 beschädigten Gebäude ab dem Jahr 2022 eine Wert- und Artfortschreibung zu einem unbebauten Grundstück (Herabsetzung des Grundsteuermessbetrages).
Bitte teilen Sie dem Finanzamt unaufgefordert mit, wenn sich die zum Stichtag 01.01.2022 angesetzten Verhältnisse und Annahmen geändert haben.