Im Waldfriedhof werden derzeit wieder vermehrt Dekoration, Grablampen (auch elektrische) sowie Blumenschmuck an den Bäumen festgestellt.
Die Friedhofsverwaltung weist aus diesem Grund ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere das Aufstellen von Grablichtern oder Kerzen aus Gründen des Brandschutzes nicht erlaubt ist. Ebenso sind Blumen, Bepflanzungen oder Dekorationen jeglicher Art ausdrücklich nicht erwünscht.
Die Ortsgemeinde hat eine Skulptur in Form eines Baumes am Eingang zum Waldfriedhof aufgestellt, dort können Grablichter für die Verstorbenen im Waldfriedhof aufgestellt werden. Das Ablegen von Blumen oder Gestecken ist auf dem Sockel des Basaltkreuzes, das ebenfalls am Eingang zum Waldfriedhof steht, möglich. Der Wald soll und muss seinen natürlichen Charakter bewahren. Wir bitten darum, sich an die diesbezüglichen Vorgaben der Friedhofssatzung zu halten. Die Friedhofssatzung ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Altenahr veröffentlicht.