Ausgabe 43/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Hinweis an alle Hundehalter in der Ortsgemeinde Kirchsahr
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass gemäß § 3 der Satzung der Ortsgemeinde Kirchsahr über die Erhebung der Hundesteuer vom 23.07.2015 eine Hundehaltung binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung dem Steueramt der Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr anzumelden ist. Bei der Anmeldung sind Rasse und Fellfarbe, Geburtsdatum und Name sowie Herkunft und Anschaffungstag anzugeben.
Kirchsahr, den 21.10.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
-Steueramt-
für die Ortsgemeinde Kirchsahr