Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass gemäß § 3 der Satzung der Ortsgemeinde Heckenbach über die Erhebung der Hundesteuer vom 19.01.2015 eine Hundehaltung binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung dem Steueramt der Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr anzumelden ist. Bei der Anmeldung sind Rasse und Fellfarbe, Geburtsdatum und Name sowie Herkunft und Anschaffungstag anzugeben.