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Mittelahr Bote
Ausgabe 45/2025
Vereine und Verbände
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Infoveranstaltung zur Patientenverfügung

Behandlung Sterbender aus ethischer und juristischer Sicht

BAD NEUENAHR. Zur Veranstaltung „Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?“ am Mittwoch, 12. November, von 18 bis 20 Uhr, im Großen Saal des Evangelischen Gemeindehauses von Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wolfgang-Müller-Str. 9, laden die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e. V. – herzlich ein.

An diesem Abend werden die Referenten Ralf Waldecker, Mitglied des Ethik-Komitees Marienhaus Klinikum, und Rechtsanwalt David Schnöger sowie Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM und Pädagoge Martin See vom Evangelischen Betreuungsverein über die Inhalte einer Patientenverfügung und ihre Aufgabe sprechen. So regelt eine Patientenverfügung, welche medizinische Behandlung man im Notfall noch wünscht, ist man sterbenskrank oder liegt im Sterben. Soll dann z.B. noch eine künstliche Ernährung erfolgen?. Und wie ist es mit einer Schmerzbehandlung? Trotz des neuen „Ehegattenvertretungsrecht“ ist es weiterhin angeraten, alles im Vorfeld in einer Patientenverfügung zu klären. Denn das neue Gesetz garantiert keine umfassende rechtliche Vertretung durch den Ehepartner. Damit alle Aspekte Berücksichtigung finden, erklären Martin See und Ralph Seeger, was bei der Erstellung einer Patientenverfügung zu beachten ist.

Um vorherige Anmeldung wird gebeten: Betreuungsverein SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e. V., Telefon: 02641 / 201278, E-Mail: info@skfm-ahrweiler.de; Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e. V., Telefon: 02641 / 9506320, E-Mail: info@btv-rar.de