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Mittelahr Bote
Ausgabe 5/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Grundbuch von Berg (Eifel), Blatt 2289,

Flur 18 Nr. 48/1, Hutung, Holzung, Mielenbach

1.077 m²,

Flur 18 Nr. 63, Grünland, Holzung, Mielenbach,

3.598 m²,

Flur 16 Nr. 37, Landwirtschaftsfläche, Heinzenbruch,

12.967 m².

Aktive Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 4.6, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.