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Mittelahr Bote
Ausgabe 5/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Gebühren- und Beitragssätze (Abwasser) der Verbandsgemeinde Altenahr

Durch die Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - der Verbandsgemeinde Altenahr vom 29.10.2018 wird in § 1 Abs. 4 bestimmt, dass die den Abgabensätzen zugrundeliegende Kalkulation einschließlich der Abgabensätze durch den Verbandsgemeinderat beschlossen und die Abgabensätze nach Beschlussfassung öffentlich bekannt gemacht werden.

In Ausführung dieser Satzungsvorgabe wurde die Kalkulation in der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses am 09.10.2025 beraten und die Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat empfohlen.

Der Verbandsgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 13.11.2025 die Kalkulation der Gebühren für die Grubenentleerung beschlossen.

Nachfolgend werden die Abgabensätze entsprechend dem Verbandsgemeinderatsbeschluss gemäß § 27 Gemeindeordnung öffentlich bekanntgemacht:

Ergebnisübersicht zur Kalkulation

1. Entgelt Schmutzwasser, Abwasser und Fäkalschlammbeseitigung

1.2 Benutzungsgebühren:

d) Die Gebühr für die Abfuhr von Fäkalschlamm aus Grundstückskläranlagen mit Überlauf in Gewässer oder Versickerung in den Untergrund und für die Abfuhr von Abwasser aus geschlossenen Gruben beträgt bis zu einem Volumen von 6 m³ pro m³

38,08 €

und für jeden weiteren Kubikmeter Fäkalschlamm/ Abwasser

23,80 €

Zulage je An- und Abfuhr mit einem Kleinfahrzeug, wenn die Entleerung aufgrund der Zuwegung nur mit einem Kleinfahrzeug möglich ist

17,85 €

Zulage für die Durchführung einer Entleerung außerhalb der turnungsmäßigen Entleerung, insbesondere bei Störfällen auch an Sonn- und Feiertagen

17,85 €

Die laufenden Entgelte zu Nr. 1.2 gelten ab dem Kalenderjahr 2025 und werden bei der Vorausleistungserhebung für das Folgejahr zu Grunde gelegt.

Wechselt der Gebühren-/Beitragsschuldner während des Jahres, so sind die vorstehenden Gebühren- und Beitragssätze bis zur Kalkulation und öffentlichen Bekanntmachung der

neuen Sätze anzuwenden.

Alle weiteren Gebühren des Abwasserwerk Mittelahr der Verbandsgemeinde Altenahr bleiben unverändert.

53505 Altenahr, 22.01.2026
Verbandsgemeinde Altenahr
gez.
(Gieler) Bürgermeister