Bis zum Ende der Einreichungsfrist am 08.12.2025, 18:00 Uhr ist weder beim Gemeindewahlleiter noch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr ein Wahlvorschlag für die Wahl zur Ortsbürgermeisterin / zum Ortsbürgermeister in der Ortsgemeinde Kesseling eingereicht worden. Gemäß § 62 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz (KWG) findet die Wahl zur Ortsbürgermeisterin / zum Ortsbürgermeister in diesem Fall nicht statt.
Die Ortsbürgermeisterin / der Ortsbürgermeister wird daher gemäß § 53 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) durch den Gemeinderat gewählt.