Der Verwaltungsrat der Zukunft Mittelahr AöR hat in seiner Sitzung vom 28.11.2025 folgendes festgestellt:
Der Vorstand der Zukunft Mittelahr AöR hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Erfolgsübersicht am 25.11.2025 aufgestellt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, ist aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 07.06.2024 vom Vorstand beauftragt worden, den Jahresabschluss zum 31.12.2024 und den Lagebericht 2024 der Zukunft Mittelahr AöR entsprechend der geltenden Gesetzes- und Rechtslage zu prüfen.
Mit Datum vom 25.11.2025 hat der beauftragte sachverständige Abschlussprüfer den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss der Zukunft Mittelahr AöR, Dernau, – bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2024
bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Zukunft Mittelahr AöR,
Dernau, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden Vorschriften der EigAnVO RlPf und den ergänzenden Bestimmungen der Anstaltssatzung und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Anstalt zum 31.Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“
Der Verwaltungsrat hat daher in seiner Sitzung am 28.11.2025 festgestellt, dass der Jahresabschluss ordnungsgemäß sowie auch inhaltlich zutreffend erstellt und auch die Geschäftsführung ordnungsgemäß erfolgt ist. Die Vorstände der Zukunft Mittelahr AöR wurden für das Geschäftsjahr 2024 entlastet.
Der Jahresabschluss 2024 der Zukunft Mittelahr AöR, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk des bestellten Abschlussprüfers können in der Zeit vom 09.02 – 23.02.2026 jeweils an den Werktagen (nach vorheriger Anmeldung unter info@zukunft-mittelahr.de oder 02643/9419341) in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr in den Büroräumen der Zukunft Mittelahr AöR, Gartenstraße 35, 53507 Dernau, eingesehen werden.
Kontakt:
info@zukunft-mittelahr.de