Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hatte der Rat über Vertragsangelegenheiten zu beschließen.
Erster Beratungsgegenstand im öffentlichen Teil der Sitzung war der Ausbau der Straße „Am Sportplatz“. Die Ausbaumaßnahme der Ortsgemeinde soll im Jahr 2022 begonnen werden. Gemäß § 7 Abs. 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) i.V.m. § 9 der Ausbaubeitragssatzung können Vorausleistungen auf einmalige Beiträge ab Beginn der Bauarbeiten bis zur voraussichtlichen Höhe des endgültigen Beitrags erhoben werden. Auf den Ausbaubeitrag gemäß § 7 Abs. 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) i.V.m. § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die öffentlichen Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung) der Ortsgemeinde Weyerbusch eine Vorausleistung i.H.v. 50 % der voraussichtlich umzulegenden Kosten erhoben, sobald mit dem Ausbau der Straße „Am Sportplatz“ begonnen wird. Die Vorausleistungsbescheide werden voraussichtlich im Herbst 2022 verschickt.
Des Weiteren standen Tiefbauarbeiten an der Gemeindestraße „Am Sportplatz“ auf der Tagesordnung. Die Tiefbauarbeiten für den Ausbau der Gemeindestraße „Am Sportplatz“ wurden öffentlich ausgeschrieben. Inhalt der Ausschreibung waren die Leistungen für den Straßenbau, die Abwasserbeseitigung, die Wasserversorgung (= Los 1) sowie Leistungen für die EAM Netz GmbH, 57537 Wissen (= Los 2). Die Ortsgemeinde trägt hierbei nur die Kosten für die Straßenbauarbeiten. Das Angebot der Firma G. Koch GmbH & Co. KG, 56457 Westerburg, ist wirtschaftlich und angemessen. Die Kostenschätzung belief sich auf 403.384,42 € brutto. Der Ortsgemeinderat beschloss die Auftragsvergabe der Straßenbauarbeiten an die Firma G. Koch GmbH & Co. KG, 56457 Westerburg, zum Angebotspreis von 380.860,40 € brutto. Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2022 der Ortsgemeinde in ausreichender Höhe zur Verfügung. Die Verwaltung soll den Auftrag erteilen.
Unter Punkt 7 der Tagesordnung befasste sich der Rat mit der Antragstellung auf Zuweisungen aus dem Dorferneuerungsprogramm 2023.
Der Vorsitzende trug die Ziele der zukünftigen Dorferneuerung vor. Es sollen folgende Lösungsstrategien entwickelt werden:
| · | Aktivierung der Bürgerinnen und Bürger |
| · | Stärkung der dörflichen Kommunikation |
| · | Schaffung von Angeboten zur Sicherung der Lebensqualität von Jung und Alt |
| · | Sicherung und Verbesserung der Wohnqualität |
| · | Lebenswerte Gemeinde |
Die Ortsgemeinde Weyerbusch ist mit Bescheid vom 10. März 2022 als Schwerpunktgemeinde anerkannt worden. Dies hat u.a. den Vorteil, dass Landeszuwendungen aus Mitteln der Dorferneuerung nach Antragstellung für Einzelmaßnahmen vorrangig bewilligt werden können. Diese Anerkennung ist auf die Dauer von acht Jahren zeitlich befristet.
Die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes mit vorgeschalteter Dorfmoderation ist für das Jahr 2022/2023 vorgesehen. Die entsprechenden Förderanträge wurden zum 01.08.2021 gestellt und sollten in Kürze bewilligt werden. Schwerpunktgemeinden wird vom Land die Möglichkeit gegeben, eine Zuwendung für Planungs- und Beratungsleistungen für private und öffentliche Bauvorhaben zu beantragen. Mit diesem Instrument ist es möglich mit Bauwilligen in gestalterischer und städtebaulicher Hinsicht Veränderungen im Ortskern zu erörtern und optimale Lösungen herauszuarbeiten. Diese Beratungsleistungen können eine mündliche oder schriftliche Darstellung umfassen.
Da die Schwerpunktanerkennung zeitlich befristet ist und die Antragstellung sowie die Bewilligung eines Förderantrags einige Zeit in Anspruch nimmt, sollte die Antragstellung auf Zuweisungen für die städtebauliche Beratung bereits zum 01.08.2022 erfolgen.
Die städtebauliche Beratung wird mit 90 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens bis zu 8.000 € gefördert. Ein entsprechendes Angebot des Planungsbüros Stadt-Land-plus GmbH aus Boppard liegt vor. Die Angebotssumme beläuft sich auf 8.900 €.
Die Verwaltung soll laut einstimmigem Beschluss beauftragt werden, den Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Dorferneuerungsprogramm für Planungs- und Beratungsleistungen privater und öffentlicher Bauvorhaben im Rahmen einer Schwerpunktanerkennung zum 01.08.2022 zu stellen. Grundlage ist die Honorarbenennung des Büros Stadt-Land-Plus vom 09.02.2021.
Die erforderliche Auftragsvergabe an das Planungsbüro Stadt-Land-plus, Boppard, erfolgt erst nach Eingang des Bewilligungsbescheides.
Haushaltsmittel für die Planungs- und Beratungsleistungen privater und öffentlicher Bauvorhaben sind derzeit nicht vorgesehen. Den Kosten i. H. v. 8.900 € wurde von Rat gem. § 100 GemO als überplanmäßige Ausgabe zugestimmt.
Ferner wurde über die Durchführung einer Dorfmoderation beraten. In der Ortsgemeinderatssitzung vom 2. März 2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die Anerkennung von Investitions- und Maßnahmenschwerpunkten für das Jahr 2022 zu beantragen. Die Durchführung der Dorfmoderation wurde zwischenzeitlich bewilligt.
Für die Durchführung der Dorfmoderation wurde ein Angebot des Planungsbüros Stadt-Land-plus GmbH, 56154 Boppard, angefordert. Die Angebotssumme beläuft sich auf 15.101,10 € brutto.
Im Haushaltsplan 2022 stehen nicht genügend Haushaltsmittel zur Verfügung. Es handelt sich dabei um eine überplanmäßige Ausgabe nach § 100 Abs. 1 GemO, die der Zustimmung des Gemeinderates bedarf.
Die Auftragsvergabe an das Planungsbüro Stadt-Land-plus GmbH, Am Heidepark 1 a, 56145 Boppard, für die Durchführung der Dorfmoderation zum vorgenannten Angebotspreis wurde beschlossen. Der Ortsgemeinderat stimmte der Tätigung der überplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 Abs. 1 GemO zu. Die Verwaltung soll den Auftrag erteilen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung sprachen die Ratsmitglieder über die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes. Diese ist beantragt worden. Die Bewilligung liegt der Verwaltung noch nicht vor.
Für die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes wurde ein Angebot der Firma Stadt-Land-plus GmbH, Am Heidepark 1 a, 56154 Boppard, eingeholt. Die Angebotssumme beläuft sich auf 15.743,70 € brutto.
Im Haushaltsplan 2022 stehen nicht genügend Haushaltsmittel zur Verfügung. Es handelt sich somit um eine überplanmäßige Ausgabe nach § 100 Abs. 1 GemO, die der Zustimmung des Gemeinderates bedarf.
Um eine zügige Auftragsvergabe zu gewährleisten, wird der Ortsbürgermeister dazu ermächtigt den Auftrag zu erteilen, sobald die Fortschreibung der Dorfmoderation bewilligt wurde.
Um eine zügige Auftragsvergabe zu gewährleisten, wurde der Ortsbürgermeister ermächtig ermächtigt, den Auftrag für die Fortschreibung der Dorfmoderation in Höhe von 15.743,70 € brutto an die Firma Stadt-Land-plus GmbH, Am Heidepark 1a, 56154 Boppard, zu erteilen. Der außerplanmäßigen Ausgabe wurde gem. § 100 Abs. 1 GemO zugestimmt. Die Verwaltung soll den Auftrag erteilen.
Anschließend stand die Beschaffung eines John Deere XUV 865 M zur Beratung. Für anfallende Bauhofarbeiten wird in der Ortsgemeinde Weyerbusch zurzeit ein Kipper der Marke PIAGGIO verwendet. Der Kipper ist aus dem Baujahr 05/2009, hat einen offenen Kasten und 48 kW. Altersbedingt ist der Kipper sehr rostanfällig geworden. Auch ist das Fahrzeug nicht im unwegsamen Gelände einsetzbar, da kein Allrad zuschaltbar ist. Im Herbst und Winter ist dies insbesondere von Nachteil. Eine Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges ist somit kurz- bis mittelfristig vorzunehmen.
Die Firma Fischer Landtechnik GmbH, Gewerbestraße 3, 57612 Kroppach, hat ein gebrauchtes Allradfahrzeug der Marke John Deere Gator XUV 865 M zum Verkauf ausgestellt. Durch Zufall ist die Ortsgemeinde auf dieses Fahrzeug aufmerksam geworden. Das Fahrzeug ist für die Arbeiten in der Ortsgemeinde sehr gut geeignet.
Zwei weitere Fachfirmen wurden angefragt, ob sie ein vergleichbares Fahrzeug im Angebot hätten. Beide Firmen haben keine gebrauchten Fahrzeuge im Angebot und werden in der nächsten Zeit auch keine gebrauchten Fahrzeuge anbieten.
Die Firma Fischer Landtechnik GmbH, Gewerbestraße 3, 57612 Kroppach, hat ein Angebot für das Fahrzeug der Marke John Deere Gator XUV 865 M abgegeben. Die Angebotssumme beläuft sich auf 22.500 € brutto. Die Firma Fischer gewährt der Ortsgemeinde einen Nachlass in Höhe von 500 €. Das Fahrzeug würde somit insgesamt 22.000 € brutto kosten. Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2022 in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Das alte Fahrzeug der Marke PIAGGIO soll bei der Beschaffung eines neuen Fahrzeugs verkauft werden. Um die vorteilhafte Gelegenheit zu nutzen und das Fahrzeug wirtschaftlich zu beschaffen, wurde der Ortsbürgermeister ermächtigt, einen Auftrag für die Beschaffung des Fahrzeugs John Deere Gator XUV 865 M, nach erfolgreicher Besichtigung und Probefahrt, zu einem Gesamtpreis von 22.000 € brutto zu vergeben.
Unter Punkt 11 der Tagesordnung stimmte der Ortsgemeinderat der Auftragsvergabe zur Sanierung des Gehweges vor der Edeka-Zufahrt in Höhe von 5.191,97 € brutto an die Firma Müller Tiefbau GmbH, Wiesenstraße 7, 57612 Hemmelzen zu und bestätigte die vom Ersten Beigeordneten im Benehmen mit dem Beigeordneten getroffene Eilentscheidung hierzu.
Nächster Beratungsgegenstand war die Ermächtigung zur Auftragsvergabe der Straßenbeleuchtung inkl. Steckdosen im Kreisverkehrsplatz. Während des Baus des Kreisverkehrsplatzes werden 10 Straßenleuchten abgebaut und an anderer Stelle wiederaufgebaut. Da diese Straßenleuchten bereits über 30 Jahre alt sind, empfiehlt es sich, diese zu erneuern. Zusätzlich zu diesen Leuchten werden weitere vier Leuchten benötigt, um den neu gebauten Bereich ausreichend zu beleuchten.
Die Straßenleuchten selbst sind Eigentum der Ortsgemeinde Weyerbusch, die Beschaffung, Unterhaltung und Versorgung erfolgt über die EAM Netz GmbH, Wiesenstraße 2, 57537 Wissen.
Aufgrund der derzeitigen Rohstoff- und Liefersituation ist es der EAM leider nicht möglich, ein verbindliches Angebot über diese 14 Straßenleuchten zu stellen. Eine Kostenkalkulation mit zuletzt gültigen Preisen ergab eine Summe von 43.680 € brutto. Darin inbegriffen sind neben den kompletten Straßenleuchten auch Maststeckdosen an allen 14 Leuchtenmasten.
Wegen dieser Situation wurde der Ortsbürgermeister ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten den Auftrag an die EAM Netz GmbH, Wiesenstraße 2, 57637 Wissen, bis zu einer Summe von 50.000 € zu vergeben. Der außerplanmäßigen Ausgabe wurde gemäß § 100 Gemeindeordnung (GemO) zugestimmt.
Des Weiteren wurde über die Erteilung des Einvernehmens zur Bauvoranfrage für die Aufstellung eines Überseecontainers zu Wohnzwecken im Bebauungsplangebiet „Raiffeisenstraße“ beraten. Die Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung Weyerbusch, Flur 6, Flurstück Nr. 89/72 beantragt hinter dem bestehenden Wohnhaus in westlicher Richtung einen Überseecontainer aufzustellen und diesen zu Wohnzwecken zu nutzen. Hinsichtlich der Bauvoranfrage besteht noch Klärungsbedarf. Der Tagesordnungspunkt wurde daher vertagt.
Im Anschluss daran befasste sich der Rat mit der LEADER-Förderung für den August-Sander-Weg. Mit Beschluss vom 16.11.2021 hatte der Ortsgemeinderat eine Mittelerhöhung in Höhe von von 3.000 € des LEADER-Projektes „August-Sander-Weg“ beschlossen. Die Erhöhung der zuwendungsfähigen Bruttogesamtkosten wurde mit den unvorhersehbaren Kosten an die SK Stiftung und an das Getty Museum begründet. In gleicher Sitzung wurde auch die Auftragsvergabe für die Reproduktion von Bildmaterial zu einem Auftragswert in Höhe von 2.403,00 € brutto an die SK Stiftung beschlossen. Die Mittelerhöhung war anschließend an den Beschluss bei der LAG und der ADD zu beantragen. Die Antragsstellung erfolgte mit Antragsschreiben vom 22.11.2021. Die ADD hat der Ortsgemeinde die Mittelerhöhung versagt. Die Versagung wurde mit der am 18.11.2021 bereits erfolgte Auftragsvergabe an die SK Stiftung begründet. Die ADD kann eine Mittelerhöhung nur bewilligen, wenn die jeweiligen Positionen, die die Mehrkosten verursachen, noch nicht beauftragt wurden.
Folglich entfallen auf die Träger des LEADER-Projekts nun auch die Kosten des Zuwendungssatzes von 60 % der beschlossenen Mehrkosten. Bei den veranschlagten 3.000 € entspricht dies einer Summe in Höhe von 1.800 € und somit einem Kooperationspartneranteil in Höhe von 600 €.
Die zuwendungsfähigen Bruttoausgaben belaufen sich laut Zuwendungsbescheid vom 06.04.2020 auf 10.868,60 €. Dies entspricht einer Zuwendung, bei einem Zuwendungssatz von 60 %, in Höhe von 6.521,16 €.
Im Folgenden werden die Kosten des LEADER-Projekts aufgeschlüsselt.
Bisher sind folgende Aufträge vergeben worden:
| · | Die Fixierung des Wegeverlaufs an die Stadt-Land-plus GmbH zu einem Bruttoauftragswert in Höhe von 6.545 €. |
| · | Die Reproduktion von Bildmaterial an die SK Stiftung zu einem Bruttoauftragswert von 2.403 €. |
| · | Die Bilderrecherche an Falk Haberkorn zu einem Bruttoauftragswert von 3.800 €. |
Die Reproduktion des Bildmaterials und die Bilderrecherche sind bereits abgerechnet. Die Firma Stadt-Land-plus GmbH hat bislang eine Abschlagsrechnung in Höhe von 2.067,17 € brutto eingereicht und ausgezahlt bekommen.
Folgende Aufträge sind noch zu vergeben:
| · | Bilddateien August Sanders aus dem Getty Museum (Teil der Bilderrecherche) in Höhe von ca. 250 € - 300 €. |
Folgende Kosten müssen noch abgerechnet werden/ können noch entstehen:
| · | Getty Museum in Höhe von ca. 250 €-300 €. |
| · | Restauftragssumme an die Stadt-Land-plus GmbH in Höhe von 4.477,83 €. |
| · | Mögliche Nebenkosten für besondere Leistungen an die Stadt-Land-plus GmbH |
Die förderfähigen Bruttogesamtkosten belaufen sich somit zum jetzigen Zeitpunkt auf 10.345 €. (Wegeverlauf 6.545 € und Bilderrecherche 3.800 €). Bei einem Zuwendungssatz in Höhe von 60 % beläuft sich die Zuwendung somit auf 6.207 €. Auf die Kooperationspartner entfällt somit ein Betrag in Höhe von 4.138 €.
Auf diesen Betrag sind die Ausgaben in Höhe von 2.403 € an die SK Stiftung hinzu zu addieren.
Im schlechtesten Falle sind auf diesen Betrag die Ausgaben in Höhe von ca. 250 € - 300 € an das Getty Museum und die möglichen Nebenkosten an die Stadt-Land-plus GmbH hinzuzurechnen. Dies würde einer vorläufigen Summe in Höhe von 6.841 € brutto entsprechen.
Da jedoch zwischen den Bruttogesamtkosten laut jetziger Kostenrechnung (10.345 €) und den Bruttogesamtkosten laut Förderantrag (10.868,60 €) ein Defizit von 523,60 € liegt, versucht die Verwaltung die vorhandene Zuwendungslücke von 314,16 € durch die Kosten des Getty Museums oder durch möglich anfallende Mehrkosten an die Stadt-Land-plus GmbH aufzufangen. Ob das jedoch möglich ist, zeigt sich erst bei Zuwendungsabruf. Daher bitten wir die Projektträger und Kooperationspartner, sich auf Kosten von je ca. 2.280,33 € brutto (6.841,00 €/3) einzustellen.
Unter Punkt Verschiedenes wurde Folgendes erörtert:
| · | Ortsbürgermeister Winhold teilte mit, dass die EAM Netz GmbH, Wissen, im Zuge des Neubaus des Kreisverkehrsplatzes auf der Grünfläche des Raiffeisendenkmales an der Kölner Straße für neues Starkstromtransformationenstation die entsprechenden Leerrohre verlegt werden. Die Errichtung ist für das Jahr 2027 geplant. |
| · | Aufgrund der derzeitigen Pandemielage soll die Seniorenfahrt/-feier nach Möglichkeit vor dem Herbst durchgeführt werden. Ortsbürgermeister Winhold bat den Ortsgemeinderat, sich entsprechende Gedanken zu machen. |
| · | Ob die Durchführung des Weihnachtsmarktes aufgrund der Baustelle in diesem Bereich möglich ist, bleibt abzuwarten. Ortsbürgermeister Winhold bat den Ortsgemeinderat, sich über die Möglichkeit der Durchführung Gedanken zu machen. |
| · | Aus ökologischen Gesichtspunkten heraus werden aktuell die Gemeindeflächen weniger oft durch den Gemeindearbeiter gemäht. |
| · | Ortsbürgermeister Winhold hat mit dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Weitefeld, Karl-Heinz Keßler, wegen der Outdoor-Fitnessgeräte Kontakt aufgenommen. Nach Rücksprache mit dem Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf wird im Sommer 2022 eine Ortsbesichtigung mit interessierten Mitgliedern des Ortsgemeinderates durchgeführt. |
Es folgten Informationen des Ortsbürgermeisters sowie des Ortsvorstehers von Hilkhausen.
Informationen des Ortsbürgermeisters
| · | Der Parkplatz hinter dem Feuerwehrgebäude ist fertig gestellt. Die vorhandenen Baumstümpfe werden auf Kosten der Ortsgemeinde abgefräst, die Kosten für das Aufbringen von Erdreich sowie das Einsäen übernimmt die Verbandsgemeinde. |
| · | Aufgrund der Förderung der EAM Netz GmbH, Wissen, wurden Insektenhotels bei den Westerwaldwerkstätten bestellt. |
| · | Eine durchgeführte Ortsbesichtigung hat ergeben, dass an zwei Rohrdurchlässen sowie an mehreren Rinnen und Wegerändern Arbeiten erforderlich sind. Dies wird in der nächsten Bau- und Umweltausschusssitzung beraten. |
| · | Nach der Auftaktveranstaltung für das Hochwasser- und Sturzfluten-Vorsorgekonzept findet am 20.07.2022 um 17 Uhr eine Ortsbegehung mit dem beauftragten Ingenieurbüro Heinemann statt. Ziel der Ortsbegehung ist es, Gefahrenstellen zu erkennen und die Bevölkerung auf entsprechende Schutzmaßnahmen hinzuweisen. |
| · | Es findet ein Termin mit den Verbandsgemeindewerken Altenkirchen-Flammersfeld zum Thema Oberflächenentwässerung statt. |
| · | Die neuen Fahnen sind angekommen. Für die Beschaffung von Fahnenmasten werden aktuell Angebote durch den Vorsitzenden eingeholt. |
Informationen des Ortsvorstehers
| · | Die Spielplatzschaukel ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Eine Neuanschaffung wird bis zur Durchführung der Dorfmoderation zurückgestellt. |
| · | Die Kühlanlage des Dorfgemeinschaftshauses wurde instand gesetzt. Die ausführende Firma hat darauf hingewiesen, dass die Anlage aufgrund ihres Alters nicht mehr leistungsfähig ist und wird ein Angebot für eine neue Kühlanlage erstellen. Die Mittel für den Austausch der Anlage sollten in den Haushalt für das Jahr 2023 eingeplant werden. |
| · | Am 27.08.2022 findet das Grenzfest Hilkhausen/Hemmelzen an der Thor-Heck statt. |