Titel Logo
Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld
Ausgabe 29/2022
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bürdenbach für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 vom 26. April 2022

Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bürdenbach für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 vom 26. April 2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Bestätigung durch die Kreisverwaltung Altenkirchen als Aufsichtsbehörde vom 07. Juli 2022 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss (+) /

Jahresfehlbetrag (-) auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

Veränderung der liquiden Mittel

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

Haushalts-

jahr 2022

Haushalts-

jahr 2023

0 €

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

Haushalts-

jahr 2022

Haushalts-

jahr 2023

0 €

0 €

§ 4 Steuerhebesätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (Grundsteuer A) auf

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

auf

2. Gewerbesteuer auf

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

für den ersten gefährlichen Hund

für den zweiten gefährlichen Hund

für jeden weiteren gefährlichen Hund

§ 5 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 beträgt 1.029.624 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 beträgt 1.035.192 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt 1.051.670 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt 1.023.765 €.

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall

Haushalts-

jahr 2022

Haushalts-

jahr 2023

1.000 €

1.000 €

überschritten sind.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von

Haushalts-

jahr 2022

Haushalts-

jahr 2023

1.000 €

1.000 €

sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Bürdenbach, den 26. April 2022 — Peter-Josef Schmidt
Ortsgemeinde Bürdenbach — Erster Beigeordneter

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit von Montag, 25. Juli 2022, bis Dienstag, 02. August 2022, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses - Montag und Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr - bei der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld, Rathausstraße 13, 57610 Altenkirchen, Zimmer U 15, öffentlich aus.

Bürdenbach, den 26. April 2022 — Peter-Josef Schmidt
Ortsgemeinde Bürdenbach — Erster Beigeordneter