Öffentliche Bekanntmachung
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Bestätigung durch die Kreisverwaltung Altenkirchen als Aufsichtsbehörde vom 07. Juli 2022 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
| Festgesetzt werden | Haushalts- jahr 2022 | Haushalts- jahr 2023 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 664.850 € | 636.688 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 648.373 € | 664.593 € |
| der Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) auf | 16.477 € | -27.905 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 25.707 € | 6.105 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 523.700 € | 0 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 546.500 € | 0 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -22.800 € | 0 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -2.907 € | -6.105 € |
| Veränderung der liquiden Mittel | -21.522 € | -18.492 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
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| Haushalts- jahr 2022 | Haushalts- jahr 2023 |
| zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 0 € | 0 € |
| zusammen auf | 0 € | 0 € |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
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| Haushalts- jahr 2022 | Haushalts- jahr 2023 |
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| 0 € | 0 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
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| Haushalts- jahr 2022 | Haushalts- jahr 2023 |
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| 0 € | 0 € |
§ 4 Steuerhebesätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Haushalts- jahr 2022 | Haushalts- jahr 2023 | |
| 1. Grundsteuer | ||
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 435 v. H. | 435 v.H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 435 v. H. | 435 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer auf | 420 v. H. | 420 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| für den ersten Hund | 60 € | 60 € |
| für den zweiten Hund | 96 € | 96 € |
| für jeden weiteren Hund | 148 € | 148 € |
| für den ersten gefährlichen Hund | 600 € | 600 € |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 960 € | 960 € |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.480 € | 1.480 € |
§ 5 Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2020 beträgt 1.029.624 €.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 beträgt 1.035.192 €.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 beträgt 1.051.670 €.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt 1.023.765 €.
§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall
| Haushalts- jahr 2022 | Haushalts- jahr 2023 | |
| 1.000 € | 1.000 € |
überschritten sind.
§ 7 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von
| Haushalts- jahr 2022 | Haushalts- jahr 2023 | |
| 1.000 € | 1.000 € |
sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit von Montag, 25. Juli 2022, bis Dienstag, 02. August 2022, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses - Montag und Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr - bei der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld, Rathausstraße 13, 57610 Altenkirchen, Zimmer U 15, öffentlich aus.