Aus aktuellem Anlass weist die Ortsgemeinde Obererbach informativ darauf hin, dass der Betrieb von motorbetriebenen Rasenmähern nach den Vorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes Rheinland-Pfalz sowie der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImschV – zu bestimmten Zeiten nicht gestattet ist.
Der Betrieb von motorbetriebenen Rasenmähern ist von Montag bis Samstag in der Zeit von 7 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 20 Uhr gestattet.
Die aufgezeigten Beschränkungen gelten ebenfalls für alle anderen im Hof und Garten genutzten motorbetriebenen Maschinen und Geräte.
Die Einschränkung für die Zeit von 13 bis 15 Uhr gilt nur für Privatpersonen und nicht für Gewerbebetriebe und Kommunen.
Weitere Einschränkungen gibt es für Freischneider, Grastrimmer (Motorsense), Graskantenschneider, Laubbläser sowie Laubsammler.
Die vorgenannten Geräte dürfen lediglich von Montag bis Samstag in der Zeit von 9 bis 13 Uhr sowie 15 bis 17 Uhr betrieben werden.
Um Beachtung der Ruhezeiten wird besonders im Hinblick auf ein rücksichtsvolles und freundschaftliches Nachbarschaftsverhältnis gebeten.